Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.

 

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.


Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u.a.:

  • Durch das Wildgehege darf der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt werden.
  • Die Jagdausübung darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  • Das Wildgehege muss so gesichert sein, dass Tiere nicht entweichen können.


Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z.B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.


Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw. gehaltenen Tierarten verläuft jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan des Geheges
  • Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z.B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)
  • Nachweis über die Sachkunde als Gehegewildhalter


Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.