Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Neben den Leistungen nach dem BAföG ab den 10. Klassen ist für den Besuch der Klassen 5 bis 9 von Realschulen und Gymnasien und für den Besuch der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen auch eine Förderung nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) möglich. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass der Antragsteller nicht bei den Eltern/einem Elternteil wohnt und vom Wohnort der Eltern/des Elternteils aus die nächstgelegene Ausbildungsstätte nicht innerhalb von 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Hin- und Rückweg) erreichbar ist.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Die Antragsunterlagen (mit den jeweiligen Nachweisen) sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Wir bitten darauf zu achten, dass Zutreffendes eingetragen ist und Nichtzutreffendes gestrichen wird.
Ausnahmen hiervon u.a.:
Der Antrag für ein Studium in Österreich läuft immer über die
Landeshauptstadt München
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Straße 39
80331 München
Telefon: +49 89 233 9 62 66
Telefax: +49 89 233 8 33 88
E-Mail: afa.scu@muenchen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
BAföG & AFBG (ErzieherInnen)
AFBG