Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Ausbildungs- & Aufstiegsfortbildungsförderung

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. 

AUSBILDUNGSFÖRDERUNG (BAföG)

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.


Neben den Leistungen nach dem BAföG ab den 10. Klassen ist für den Besuch der Klassen 5 bis 9 von Realschulen und Gymnasien und für den Besuch der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen auch eine Förderung nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) möglich. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass der Antragsteller nicht bei den Eltern/einem Elternteil wohnt und vom Wohnort der Eltern/des Elternteils aus die nächstgelegene Ausbildungsstätte nicht innerhalb von 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Hin- und Rückweg) erreichbar ist.

AUFSTIEGSFORTBILDUNGSFÖRDERUNG (AFBG bzw. MEISTER-BAFÖG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.


Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen (mit den jeweiligen Nachweisen) sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Wir bitten darauf zu achten, dass Zutreffendes eingetragen ist und Nichtzutreffendes gestrichen wird.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM BAFÖG

Wer bekommt BAföG?

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer
  • Bei Beginn der Ausbildung darf (im Regelfall) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Wie viel BAföG kann man bekommen?

  • Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Art der Ausbildung und Unterbringung. Die aktuellen Bedarfssätze können im Internet eingesehen werden.
  • Im Schulbereich wird die Förderung voll als Zuschuss geleistet, bei Hochschulen und Akademien zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen.
  • Auf den Förderbedarf sind grundsätzlich das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern anzurechnen.

Wo beantrage ich BAföG?

  • Die Antragstellung im BAföG für Schüler erfolgt immer dann beim Landratsamt Berchtesgadener Land, wenn beide Eltern im Landkreis wohnhaft sind.

Ausnahmen hiervon u.a.:

  • Die Eltern wohnen in verschiedenen Landkreisen. Zuständig ist dann das Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt/Stadt), in dem der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz/Lebensmittelpunkt hat.
  • Beim Besuch ab der 12. Klasse Berufsoberschule (BOS) ist immer das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem die besuchte BOS liegt.
  • Der Antrag für einen Besuch einer Schule in Österreich ist bei der Landeshauptstadt München (Anschrift siehe unten) einzureichen.
  • Für Studentinnen und Studenten ist jeweils das Studentenwerk am Studienort zuständig, die Anschriften finden Sie hier.

Der Antrag für ein Studium in Österreich läuft immer über die

Landeshauptstadt München
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Straße 39
80331 München

Telefon: +49 89 233 9 62 66
Telefax: +49 89 233 8 33 88
E-Mail: afa.scu@muenchen.de

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM AFBG

Wann bekommt man Leistungen nach dem AFBG?

  • Eine Förderung kann erfolgen für Personen, die nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden können (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).
  • Gefördert werden sowohl Maßnahmen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt) in Vollzeit als auch berufsbegleitende Kurse sowie Fernlehrgänge.
  • Die Mindeststundenzahl liegt jedoch in allen Fällen bei 400 Unterrichtsstunden.    

Wer bekommt AFBG-Leistungen?

  • Gefördert werden können Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer.
  • Der Antragsteller darf (im Regelfall) bislang noch keine Leistungen nach dem AFBG erhalten haben.
  • Eine Altersgrenze besteht nicht.

Wie viel bekommt man?

  • Es werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe bis maximal 15.000 Euro übernommen und zwar zurzeit zu 40 % als Zuschuss und 60 % als günstig verzinstes Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW). Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses der bestandenen Fortbildungsprüfung werden durch die KfW 40 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Restdarlehens erlassen.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich noch ein monatlicher Unterhaltsbeitrag geleistet werden. Die Bedarfssätze können hier eingesehen werden.
  • Die Kosten eines Meisterstücks werden zur Hälfte (zurzeit bis max. 2.000 Euro) gefördert. Die Förderung erfolgt zu 40 % in Form eines Zuschusses und zu 60 % in Form eines Darlehens.

Wo beantrage ich AFBG?

  • Die Antragstellung erfolgt immer dann beim Landratsamt Berchtesgadener Land, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin den Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) im Landkreis hat.