Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Eine Grenzgängerkarte kann einem Ausländer für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt werden, wenn
Die Erteilung einer Grenzgängerkarte unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland und des Aufenthaltstitels des angrenzenden Staates ist unter Umständen auch für eine selbständige Tätigkeit möglich, ohne dass die vorgenannten familiären oder beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel und vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland. Die Grenzgängerkarte erlaubt lediglich die Ausübung einer genau definierten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Wenn die Erwerbstätigkeit im Landkreis Berchtesgadener Land ausgeübt werden soll, ist das Landratsamt Berchtesgadener Land zuständig.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde.
Die Grenzgängerkarte erlaubt lediglich die Ausübung einer genau definierten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel und vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland.
Die Erteilung einer Grenzgängerkarte unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland und des Aufenthaltstitels des angrenzenden Staates ist unter Umständen auch für eine selbständige Tätigkeit möglich, ohne dass die besondere familiäre oder berufliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine Grenzgängerkarte kann einem Ausländer für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt werden, wenn dieser sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. Österreich) aufhält, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und der Wohnsitz im Ausland beibehalten wird, wenn er
Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist.
Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D
Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich O – R, Sa - Sh
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich Si – SZ, T - Z
Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z
Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K
Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich L – Z,
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.