Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden und beispielsweise Straßenbauprojekte können eine Änderung der Grenzen von Gemeindegebieten erforderlich machen. Das Landratsamt ist für Gemeindegrenzänderungen von unbewohntem bzw. mit bis zu 50 Einwohnern bewohntem Gemeindegebiet zuständig; die Änderung der Gemeindegrenzen erfolgt durch Rechtsverordnung.
Wegen eines öffentlichen Bedürfnisses kann das Landratsamt nach Anhörung des Gemeinderats und der beteiligten Gemeindebürger den Namen einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeteils ändern oder einem bewohnten Gemeindeteil einen Namen geben.