Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Familiennachzug

Der Familiennachzug dient der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige zum Schutz von Ehe und Familie. Der Familiennachzug ist auf die sogenannte „Kernfamilie“ beschränkt. Die Kernfamilie umfasst grundsätzlich nur die Ehegatten und die eigenen minderjährigen ledigen Kinder.

EHEGATTENNACHZUG

Bei einem Ausländer, der zum deutschen oder hier lebenden ausländischen Ehepartner nachziehen möchte, wird in der Regel der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau A 1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vor der Einreise verlangt. Für den Ehegattennachzug zum hier lebenden ausländischen Ehepartner sind zudem ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum notwendig.  


Das gleiche gilt, wenn Sie beabsichtigen, im Bundesgebiet zu heiraten.

KINDERNACHZUG

Der Kindernachzug ist nur von minderjährigen ledigen eigenen Kindern zu den hier lebenden Eltern (oder gemeinsame Einreise) möglich. Hier können sich mehrere Konstellationen ergeben. Nachzug zu den Eltern, zum allein personensorgeberechtigten Elternteil oder zu einem Elternteil, der nicht das alleinige Personensorgerecht hat, jedoch der andere Elternteil zu dem Nachzug sein Einverständnis abgegeben hat.  

WICHTIG!

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Familiennachzug?

Der Familiennachzug dient der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige zum Schutz von Ehe und Familie. 

Wer kommt für einen Familiennachzug in Frage?

Grundsätzlich der Ehegatte und minderjährige ledige Kinder. 

Was ist ein Ehegattennachzug?

Bei einem Ausländer, der zum deutschen oder hier lebenden ausländischen Ehepartner nachziehen möchte, wird in der Regel der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau A 1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vor der Einreise verlangt. Für den Ehegattennachzug zum hier lebenden ausländischen Ehepartner sind zudem ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum notwendig.  


Das gleiche gilt, wenn Sie beabsichtigen im Bundesgebiet zu heiraten.

Was ist ein Kindernachzug?

Der Kindernachzug ist nur von minderjährigen ledigen eigenen Kindern zu den hier lebenden Eltern (oder gemeinsame Einreise) möglich. Hier können sich mehrere Konstellationen ergeben:

Nachzug

  • zu den Eltern,
  • zum allein personensorgeberechtigten Elternteil oder
  • zu einem Elternteil, der nicht das alleinige Personensorgerecht hat, jedoch der andere Elternteil zu dem Nachzug sein Einverständnis abgegeben hat.

 

 

Kontakt

Frau Brilka

Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D

Frau Haderer

Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K

Herr Resch

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq

Frau Fuchs

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I

Herr Kern

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö

Frau Steindlmüller

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Frau Preuß

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Frau Walter

Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z

Frau Ilic

Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K

Frau Mader

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Telefax

  • +49 8651 773 581

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

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