Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark- Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
Zuwendungsempfänger:
Bei Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie speziellen Artenschutzmaßnahmen, bei der Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, bei Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 %. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können, in begründeten Ausnahmefällen, auch bis zu 90 % Förderung gewährt werden.
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding