Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien; Zuwendungen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

 

Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark- Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

  • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
  • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
  • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
  • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
  • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
  • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

VORAUSSETZUNGEN

Zuwendungsempfänger:

  • kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen
  • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke

HÖHE DER ZUWENDUNG

Bei Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie speziellen Artenschutzmaßnahmen, bei der Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, bei Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 %. Bei Maßnahmen mit  besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können, in begründeten Ausnahmefällen, auch bis zu 90 % Förderung gewährt werden.

Kontakt

Frau Raith

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Laufen, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg, Schneizlreuth und Schönau am Königssee

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing