Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Landesplanung und Raumordnung

ZIELE

Viele Aspekte des menschlichen Lebens beanspruchen Raum. So werden Flächen etwa für neue Gewerbegebiete, die Errichtung von Einkaufszentren, den Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes, für Windenergie- und Solaranlagen oder Vorhaben des Tourismus benötigt. Die Landesentwicklung trägt entscheidend dazu bei, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Konflikte zu lösen. Sie hat das Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen und eine nachhaltige Raumentwicklung in Bayern zu schaffen und zu sichern. Auf diese Weise werden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns in Deutschland und Europa gestärkt, sondern auch seine Naturschönheiten und Kulturgüter als besonders wertvolles Kapital bewahrt.

LANDESPLANUNG

Ein wesentliches Instrument der Landesplanung in Bayern ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), in dem landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen werden.

REGIONALPLANUNG

Die Regionalplanung obliegt in Bayern den 18 Regionalen Planungsverbänden, in denen alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise einer Region Mitglied sind. Der Landkreis Berchtesgadener Land ist Mitglied des Regionalen Planungsverbandes 18 Südostoberbayern.


Wichtigste Aufgabe des regionalen Planungsverbandes ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren und dazu den Regionalplan für die Region 18 zu erstellen und fort zu schreiben.

RAUMORDNUNGSVERFAHREN

Einzelvorhaben, die von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit sind, werden von der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern) in einem Raumordnungsverfahren oder einem vereinfachten Raumordnungsverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den raumrelevanten Belangen überprüft. Das Raumordungsverfahren schließt mit einer sogenannten landesplanerischen Beurteilung ab.