Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Schlüsselzahl B 96 & B 196

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Sie möchten eine Zusatzberechtigung zu Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen? Hier erhalten Sie Informationen zum Schlüssel B 96 (Anhänger) und B 196 (Leichtkraftrad).

 

Die Antragstellung ist bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt (ausgenommen Stadt Bad Reichenhall) oder im Landratsamt möglich. Die Antragstellung muss hierbei persönlich erfolgen.

"B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn

  1. der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt;
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat;
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf UE) vorliegt;
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.


Achtung! Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.


Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden (je 90 Minuten) in einer Fahrschule.


Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 Unterschrift für Kartenführerschein (erfolgt bei Antragstellung vor Ort)
  • Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“

"B 96" - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Pkw mit Anhänger)

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.


Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden.


Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre.


Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.


Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.


Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 Unterschrift für Kartenführerschein (erfolgt bei Antragstellung vor Ort)
  • Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“


Was gibt es sonst zu beachten?

Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragt werden.


Bei der Antragstellung ist anzugeben, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll.


Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Kontakt

Frau Al Issa

Frau Hochradl