Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Bei einem Teil der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen handelt es sich auch um Anlagen nach Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet.
Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sind Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zu erstellen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF) anwenden.
Die im Landkreis existierenden IE-Anlagen sind der Anlage 1 (PDF) zu entnehmen.