Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Bei einem Teil der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen handelt es sich auch um Anlagen nach Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet.
Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sind Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zu erstellen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF) anwenden.
Die im Landkreis existierenden IE-Anlagen sind der Anlage 1 (PDF) zu entnehmen.