Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Altlasten- und Bodenschutzrecht

Das Altlasten-Bodenschutzrecht betrifft die Vorsorge für die Sicherung der Bodenfunktionen, die Erfassung von Verdachtsflächen und die Untersuchung und weitere Behandlung von sanierungsbedürftigen Altlasten.

 

Im Jahr 1988 erfolgte die erste umfangreiche Erfassung altlastverdächtiger Flächen für den Landkreis Berchtesgadener Land. Dabei handelt es sich oftmals um Flächen, für die noch keine gesicherten Daten und Untersuchungsergebnisse vorliegen; also um reine Verdachtsflächen und nicht um tatsächlich erwiesene Altlasten. Bereits ein bloßer Altlastverdacht hat normalerweise schon erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstücks. Bei jedem Grundstückskauf sollte deshalb rechtzeitig überprüft werden, ob das Objekt möglicherweise im Umgriff einer Altlast oder einer altlastverdächtigen Fläche liegt. Wichtig ist dies auch deshalb, weil erforderliche Sanierungsmaßnahmen meist von den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt und bezahlt werden müssen und zwar unabhängig davon, von wem die sanierungsbedürftigen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen letztlich verursacht wurden.

 
Auskünfte über altlastverdächtige Flächen werden auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) erteilt. Danach hat grundsätzlich jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle im Sinne dieses Gesetzes vorhanden sind.

Häufig gestellte Fragen

Befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. XY der Gemarkung ... (z.B. Leobendorf) eine Altlast?

Bitte stellen Sie einen Antrag (PDF) und fügen Sie gegebenenfalls die Vollmacht des Grundstückseigentümers bei.

Wo finde ich die Liste der zugelassenen Sachverständige und Untersuchungsstellen?

Die Liste der zugelassenen  Sachverständigen und Untersuchungsstellen finden Sie hier.