Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Aufgaben des Katastrophenschutzes sind die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen. Das Landratsamt leitet als Katastrophenschutzbehörde den Einsatz zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Führung im Einsatzfall wird von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) übernommen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben am Schadensort bestellt die Katastrophenschutzbehörde einen örtlichen Einsatzleiter.
Weitere Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde sind auch die Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz, die Erstellung von Sonderplänen für besonders gefährdete Anlagen und Einrichtungen, die Regelung der Einsatzleitung bei Katastrophen und Großschadensereignissen, die Aus- und Fortbildung sowie das stetige Üben.
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophe werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit Bund und Ländern auch ein Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern aufgelegt. Geschädigte Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Zuschüsse bis Ende Juni 2023 beantragen.
Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden gewährt.
Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Erhaltene Soforthilfen sind auf die Förderung anzurechnen.
Bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung anerkannt werden, soweit sie nach dem Hochwasserereignis (Stichtag: 1. Juli 2021) beauftragt wurden und sparsam und zweckmäßig ausgeführt werden. Die Schäden sollten vor der Beseitigung dokumentiert werden.
Die Anträge sind bei der Regierung von Oberbayern per E-Mail: wohnungswesen@reg-ob.bayern.de oder per Post zu stellen.
Die Zuschüsse müssen bis spätestens 30. Juni 2023 beantragt werden.
Die Bekanntmachung der Förderbedingungen und den Antrag für die Beantragung des Zuschusses sind hier oder unter https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php abrufbar.