Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

So erhalten Sie eine Reisegewerbekarte

Wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte; § 55 Gewerbeordnung).  

 

Voraussetzung für die Erteilung ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. dessen vertretungsberechtigter Person (bei juristischen Personen).

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind bitte als gut leserliche Kopie einzureichen, da Originaldokumente grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Sollte ausnahmsweise doch ein Dokument im Original übersendet worden sein, welches von Ihnen jedoch noch weiter benötigt wird, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Landratsamt in Verbindung. Sofern die Vorlage von Dokumenten im Original erforderlich sein sollte, wird dies gesondert mitgeteilt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das Verfahren bis zur Ausstellung der Reisegewerbekarte?

  • abhängig von der Auskunft anderer Behörden und der Zahlung der Gebühr (ca. 2-4 Wochen)

Wie teuer ist die Erlaubnis?

  • je nach Umfang und Antragsteller (natürliche oder juristische Person) zwischen 25 und 400 Euro