Möchte man im Notfall (z. B. Unfall, Schlaganfall, Demenz) von einem nahestehenden Angehörigen vertreten werden und diesem die Kontrolle durch das Gericht ersparen, hat man die Möglichkeit, ihm eine Vollmacht zu erteilen. Eine Vollmachtserteilung setzt ein großes Maß an Vertrauen zum “Bevollmächtigten“ voraus, da sie ihn ermächtigt, ohne Einschalten des Betreuungsgerichtes in allen vom Vollmachtgeber vorher festgelegten Bereichen selbständig und unabhängig zu handeln.
Häufig wird diese Möglichkeit unter Ehepartnern und im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern genutzt, man kann aber grundsätzlich auch andere Personen bevollmächtigen. Sollte sich herausstellen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, kann das Betreuungsgericht einen “Kontrollbetreuer“ einsetzen, der auch die Vollmacht widerrufen kann.
Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung kann man im Voraus die Person bestimmen, die vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Außerdem können inhaltliche Vorgaben für eine künftige Betreuung z.B. in den Aufgabenbereichen Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt vorgegeben werden. Der “Betreuer“ untersteht der Aufsicht des Betreuungsgerichts und wird vom zuständigen Rechtspfleger regelmäßig überprüft.
In einer Patientenverfügung äußert man im Voraus Behandlungswünsche für bestimmte Situationen. Hauptsächlich hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen in Situationen, in denen der Tod unabwendbar bevorsteht, haben viele Menschen das Bedürfnis, ihre Wünsche zu äußern.
Um dies möglichst in juristisch und medizinisch eindeutiger Form zu tun, bietet das Justizministerium Formulare an, die man ausfüllen und darüber mit möglichst allen Menschen seines persönlichen Umfeldes (Angehörige, Freunde, Ärzte, Pflegekräfte, Heimpersonal, evtl. Nachbarn) sprechen sollte. Eine Beratung durch einen Arzt ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
Die Betreuungsstelle Berchtesgadener Land finden Sie in der Außenstelle des Landratsamts an der Bahnhofstraße 21 a in Bad Reichenhall.
Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage des Kurgastzentrums und auf dem Parkplatz P12 des Kurhauses.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahn: Hauptbahnhof Bad Reichenhall an der Bahnstrecke Freilassing-Berchtesgaden-Freilassing
Bus: Stadtbuslinien 1, 2 und 4,
Haltestelle Kurgastzentrum
Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall
Arbeitsbereichsleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Beglaubigung Vorsorgevollmachten, Vertretung in Unterbringungsangelegenheiten
Außendienst für Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim, Teisendorf
Außendienst für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding
Außendienst für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schönau a. Königssee, Anger und Schneizlreuth
Sachbearbeiter für Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee & Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten
Sachbearbeiter für Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim sowie Unterbringungsangelegenheiten
Sachbearbeiter für Anger, Bad Reichenhall, Piding, Teisendorf und Beglaubigung Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten
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