Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Möchte man im Notfall (z. B. Unfall, Schlaganfall, Demenz) von einem nahestehenden Angehörigen vertreten werden und diesem die Kontrolle durch das Gericht ersparen, hat man die Möglichkeit, ihm eine Vollmacht zu erteilen. Eine Vollmachtserteilung setzt ein großes Maß an Vertrauen zum “Bevollmächtigten“ voraus, da sie ihn ermächtigt, ohne Einschalten des Betreuungsgerichtes in allen vom Vollmachtgeber vorher festgelegten Bereichen selbständig und unabhängig zu handeln.


Häufig wird diese Möglichkeit unter Ehepartnern und im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern genutzt, man kann aber grundsätzlich auch andere Personen bevollmächtigen. Sollte sich herausstellen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, kann das Betreuungsgericht einen “Kontrollbetreuer“ einsetzen, der auch die Vollmacht widerrufen kann.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung äußert man im Voraus Behandlungswünsche für bestimmte Situationen. Hauptsächlich hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen in Situationen, in denen der Tod unabwendbar bevorsteht, haben viele Menschen das Bedürfnis, ihre Wünsche zu äußern.


Um dies möglichst in juristisch und medizinisch eindeutiger Form zu tun, bietet das Justizministerium Formulare an, die man ausfüllen und darüber mit möglichst allen Menschen seines persönlichen Umfeldes (Angehörige, Freunde, Ärzte, Pflegekräfte, Heimpersonal, evtl. Nachbarn) sprechen sollte. Eine Beratung durch einen Arzt ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.


 

Ab Mittwoch, 18. Oktober 2023 ist die Betreuungsstelle in der Bahnhofstraße 21 a in Bad Reichenhall erreichbar.

Kontakt

Büroräume

Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall

Frau Grabner

Leiterin der Betreuungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Beglaubigung Vorsorgevollmachten, Vertretung in Unterbringungsangelegenheiten

Frau Dr. Ernst

Außendienst für Ainring, Anger, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim, Teisendorf

Frau Ilsanker

Außendienst für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding

Frau Jackstien

Außendienst für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee

Herr Rothbucher

Sachbearbeiter für Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee & Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Wenig

Sachbearbeiter für Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Lenz

Sachbearbeiter für Anger, Bad Reichenhall, Piding, Teisendorf und Beglaubigung Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten