Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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Bibermanagement

Der Biber, seit 15 Mio. Jahren in Europa heimisch, wurde im 19. Jh. in Bayern ausgerottet. Vor 40 Jahren wurde er wieder eingebürgert. Ziel des Bayerischen Bibermanagements ist es, einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu erhalten und schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern bzw. zu minimieren.

 

Der Biber lebt im Wasser. Er ist eine „Schlüsselart“ in Feuchtgebieten, von dem Natur und Mensch profitieren. Vom Biber angelegte Lebensräume sind dynamische, artenreiche Biotope für viele Arten der Roten Listen, z.B. Fledermäuse, Eisvogel und Schwarzstorch, aber auch Fische, Amphibien, Libellen und viele Schmetterlinge. Für den Menschen schafft er Retentionsräume, in seinen Gewässern wird klimaschädliches CO2 gebunden.


Biber ernähren sich von Kräutern, Gräsern und Weichhölzern, doch auch von Ackerfrüchten, Edellaub- und Nadelbäumen. Äcker schützt man z.B. mit Elektrozäunen, Bäume mit Drahthosen aus Maschendraht oder mit dem Schälschutzmittel „Wöbra“. Für den Ausgleich von Biberschäden wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung gezahlt (freiwilliger Staatsfonds). Anträge können bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Nutzungsausfall auf Uferstreifen kann über das Vertragsnaturschutzprogramm ausgeglichen werden. Zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit können Biber mittels Falle gefangen und, wenn nötig, durch dafür bestellte Personen getötet werden. Dies sollte jedoch das letzte Mittel der Wahl sein, wenn andere Schutzmaßnahmen versagen.


Sollte es aufgrund von Bibervorkommen zu Problemen auf Ihren Grundstücken kommen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner im Landratsamt Berchtesgadener Land. Zusammen mit ehrenamtlich tätigen Biberberatern werden wir versuchen, vor Ort eine Lösung zu finden.