Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Nach einem Entzug durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Fahrerlaubnis neu beantragt wird

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Die Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor dem Ende einer Sperrfrist beantragt werden. Neuerteilungsanträge liegen beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde auf, Ihr Wohnsitz wird dort bestätigt und an uns weitergeleitet.

 

Nachdem die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann und ob beispielsweise eine MPU und/oder eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden muss, von der jeweiligen Sachlage abhängig ist, sind genauere Informationen an dieser Stelle nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter im Rahmen der Antragsbearbeitung, nachdem alle benötigten Unterlagen sowie gegebenenfalls gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.

 

Für die Neuerteilung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 zur FeV zur FeV, z.B. Optiker (2 Jahre gültig)
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs"

Für die Klassen C1, C1E, C, CE

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre alt sein darf (§ 12 Abs 7 FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 1 zur FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr alt sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs"

Für die Klassen D1, D1E, D, DE

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre alt sein darf (§ 12 Abs 7 FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 1 zur FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr alt sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
  • Eignungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gem. § 30a BZRG (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde), das nicht älter als 3 Monate sein darf
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs"

Für Berufskraftfahrer

  • Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs"
Kontakt

Herr Brodschelm

Frau Lemberg

Frau Moderegger

Frau Putzhammer

Herr Surrer