Die Neuerteilung kann frühestens 3 Monate vor dem Ende einer Sperrfrist beantragt werden. Neuerteilungsanträge liegen beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde auf, Ihr Wohnsitz wird dort bestätigt und an uns weitergeleitet.
Nachdem die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann und ob beispielsweise eine MPU und/oder eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden muss, von der jeweiligen Sachlage abhängig ist, sind genauere Informationen an dieser Stelle nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter im Rahmen der Antragsbearbeitung, nachdem alle benötigten Unterlagen sowie gegebenenfalls gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.
Für die Neuerteilung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen: