Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Die Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor dem Ende einer Sperrfrist beantragt werden. Neuerteilungsanträge liegen beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde auf, Ihr Wohnsitz wird dort bestätigt und an uns weitergeleitet.
Nachdem die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann und ob beispielsweise eine MPU und/oder eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden muss, von der jeweiligen Sachlage abhängig ist, sind genauere Informationen an dieser Stelle nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter im Rahmen der Antragsbearbeitung, nachdem alle benötigten Unterlagen sowie gegebenenfalls gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.
Für die Neuerteilung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen: