Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Gewerbe & Gaststätten

Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann ein Gewerbe im Rahmen bestehender Gesetze ausüben. Jede gewerbliche Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde an-, um- bzw. abzumelden. Weitere Informationen zur Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) finden Sie auf dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) unter https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gewerberecht/ sowie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde.


Die Ausübung einiger Gewerbe unterliegt zudem einer Erlaubnispflicht. Mehr hierzu erfahren Sie auf nachfolgenden Seiten.


Auch die Aufsicht über die Einhaltung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) sowie des Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG) obliegt dem Landratsamt Berchtesgadener Land für dessen Zuständigkeitsbereich.

Kontakt

Herr Schneider