Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann ein Gewerbe im Rahmen bestehender Gesetze ausüben. Jede gewerbliche Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde an-, um- bzw. abzumelden. Weitere Informationen zur Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) finden Sie auf dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) unter https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gewerberecht/ sowie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde.
Die Ausübung einiger Gewerbe unterliegt zudem einer Erlaubnispflicht. Mehr hierzu erfahren Sie auf nachfolgenden Seiten.
Auch die Aufsicht über die Einhaltung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) sowie des Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG) obliegt dem Landratsamt Berchtesgadener Land für dessen Zuständigkeitsbereich.