Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Verträge zur Verpachtung von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (auch mündlich abgeschlossene Verträge) sind anzeigepflichtig. Dies gilt auch für Vertragsänderungen und Vertragsverlängerungen.
Die Anzeigepflicht obliegt dem Verpächter. Dabei ist zu beachten, dass die Anzeige binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages beim Landratsamt erfolgen muss. Eine vorherige Vorlage beim Bayerischen Bauernverband ist nicht zwingend notwendig.
Die Anzeigepflicht entfällt bei Pachtverträgen
Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt.
Für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen:
Bei mündlicher Vereinbarung: