Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Anzeige Landpachtverträge

Verträge zur Verpachtung von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (auch mündlich abgeschlossene Verträge) sind  anzeigepflichtig. Dies gilt auch für Vertragsänderungen und Vertragsverlängerungen.


Die Anzeigepflicht obliegt dem Verpächter. Dabei ist zu beachten, dass die Anzeige binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages beim Landratsamt erfolgen muss. Eine vorherige Vorlage beim Bayerischen Bauernverband ist nicht zwingend notwendig.


Die Anzeigepflicht entfällt bei Pachtverträgen

  • über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke, wenn die Pachtfläche weniger als zwei Hektar beträgt (Art. 2 Abs. 2 BayAgrG)
  • die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens (z.B. Flurbereinigungsverfahren) abgeschlossen werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG).
  • zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LPachtVG).


Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen:

  • Pachtvertrag (in dreifacher Ausfertigung)


Bei mündlicher Vereinbarung:

  • inhaltliche Mitteilung des Vertragsinhalts