Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Die Gemeinden erfüllen ihre öffentlichen Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung fest verankert. Die Gemeinden unterstehen dabei jedoch der staatlichen Aufsicht durch das Landratsamt.
Mit dem Begriff Selbstverwaltung wird eine von staatlichen Eingriffen weithin unabhängige Wahrnehmung eigener Aufgaben in eigener Entscheidung und mit eigenem Personal und eigenem Sach- und Finanzmitteln umschrieben. Soweit diese im Grundgesetz unabhängige Verwaltung eigener Angelegenheit nach eigenem Ermessen, wenn auch selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Ordnung, von Kommunen - in Bayern den Gemeinden, Landkreisen und Bezirken - wahrgenommen wird, spricht man von Kommunaler Selbstverwaltung.
Nähere Informationen zu den Gemeindengrenzen und -namen, zum Ortsrecht, zum gemeindlichen Beitrags-, Gebühren- und Steuerrecht, zur Rechts- und Fachaufsicht, zur Staatlichen Rechnungsprüfung sowie zum Widerspruchsverfahren finden Sie in den weiteren Bereichen.