Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
„Vorbeugen kann Brände verhüten“
Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes. Ihre Aufgaben nimmt der Kreisbrandrat wahr, er ist im Vollzug des Baurechts Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen seiner Tätigkeit gibt er insbesondere Stellungnahmen ab zu den Bereichen
Dies ist nicht möglich. Die Brandschutzdienststelle erfüllt öffentliche Aufgaben in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Für individuelle Beratungsleistungen stehen private Dienstleister zur Verfügung.
An der Integrierten Leitstelle Traunstein steht Ihnen eine Fachkraft für Brandmeldeanlagen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Leitstelle entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links.
Das Innenministerium hat Hinweise zur Rauchwarnmelderflicht für Wohnungen herausgegeben. Den Link hierzu können Sie unter „Informationsmaterial“ abrufen.
Beratung bei Neuerrichtung und Änderung von Brandmeldeanlagen:
Zuständigkeit:
Landkreis Berchtesgadener Land (außer Stadt Bad Reichenhall)
Zuständigkeit:
Stadt Bad Reichenhall