Wohnraum soll nicht nur bezahlbar sein, sondern auch unter körperlichen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen möglichst optimal genutzt werden können. Die Förderprogramme des Freistaats Bayern unterstützen bei der Bildung von Wohneigentum sowie beim Bau und der Modernisierung von bedarfsgerechten Mietwohnungen.
Bitte beachten Sie: Der Freistaat Bayern hat die Mittelzusagen für Maßnahmen der Eigenwohnraumförderung sowie der Anpassungsförderung zurückgezogen. Neue Förderzusagen für Vorhaben, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, können daher nicht gegeben werden. Bereits erteilte Bewilligungen werden noch abfinanziert. Auch für alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Weiteren Förderungen bewilligt werden können. Derzeit ist nicht absehbar, wann und in welchem Umfang wir mit der Zuteilung von Mitteln für die Förderung neuer Vorhaben rechnen können.
Dagegen läuft das bayerische Zinsverbilligungsprogramm weiter. Die Zinsverbilligung in diesem Programm wird erhöht. Die neuen Konditionen sind auf der Homepage der BayernLabo (s. u. „weiterführende Links“) abrufbar.
Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall