Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
(Ahndung von Verstößen gegen die allgemeine Schulpflicht-Ordnungswidrigkeiten)
Die Schulpflicht ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt.
Demnach kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer beispielsweise
Bei einem Verstoß gegen das BayEUG kann die Schule bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Berchtesgadener Land) die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beantragen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße sowohl gegen die Schülerin/den Schüler als auch gegen die Erziehungsberechtigten oder den Ausbildungsbetrieb geahndet werden.
Darüber hinaus kann die Schule bei unberechtigtem Fernbleiben vom Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen beim Landratsamt die Durchführung des Schulzwangs beantragen.