Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Betreuer

Wenn ein volljähriger Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung, d. h. die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers, erforderlich werden. Meist können Betroffene aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit, eines Unfalls oder nachlassender Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht bzw. nicht mehr selbst besorgen.


Betreuer werden durch das je nach Wohn- oder Aufenthaltsort des hilfsbedürftigen Erwachsenen zuständige Amtsgericht bestellt. Diese Betreuerin bzw. dieser Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person dann in denjenigen Aufgabenbereichen, die im Betreuungsverfahren für erforderlich gehalten und festgelegt werden.


Das Hauptaugenmerk einer rechtlichen Betreuung liegt auf Hilfe und Unterstützung der betreffenden Person sowie gegebenenfalls deren Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit umfasst je nach übertragenen Aufgabenbereichen zum Beispiel behördliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten wie das Beantragen von Geld- und Pflegeleistungen, das Organisieren ambulanter und/oder stationärer Hilfen, die Entscheidungsfindung in gesundheitlichen Fragen oder bei medizinischer Behandlung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und vieles mehr.


Die rechtliche Betreuung stellt die Unterstützung und Begleitung der Betroffenen in den Vordergrund. Betreuer unterstützen ihre Betreuten dabei, Entscheidungen zu treffen und deren Willen umzusetzen. Wünsche der Betroffenen haben dabei oberste Priorität.


Folgende drei Arten der Betreuung sind möglich:

Betreuung durch einen

  • ehrenamtliche Betreuer
  • Betreuungsverein
  • Berufsbetreuer

Betreuer gesucht

Im Landkreis Berchtesgadener Land werden dringend neue berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht.

Berufliche Betreuer: Seit 01.01.2023 ist ein Registrierungsverfahren und damit verbunden eine Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben. Zur erfolgreichen Registrierung  muss ein Antrag mit vollständigen Unterlagen bei der Stammbehörde eingereicht werden. Insbesondere Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt sowie Antragsteller, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, profitieren, da sie mit den Abschlüssen bereits automatisch vollständig über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Weitere Informationen: Merkblatt für Neubetreuer

Es besteht auch die Möglichkeit zur Anbindung an den Betreuungsverein als Vereinsbetreuer im Beschäftigungsverhältnis. Nähere Informationen bei Herrn Rehrl vom Betreuungsverein BGL e.V.

Ehrenamtliche Betreuer benötigen: 

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate, erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde (für Ehrenamtliche kostenfrei)
  • eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis der Länder nicht älter als drei Monate, Anmeldung und Abruf unter www.vollstreckungsportal.de (für Ehrenamtliche kostenfrei)
  • eine Vereinbarung mit dem Betreuungsverein zur Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer (kostenfrei)

Ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene bestellt. Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der persönlich geeignet und zuverlässig ist.


Nähere Informationen gibt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

 

Berufsbetreuung

Berufsbetreuer übernehmen die rechtliche Vertretung für Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können (§ 1814 BGB), im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit.


Nähere Informationen gibt es auf der Website des Bundesverbandes der BerufsbetreuerInnen.

 


 

Ab Mittwoch, 18. Oktober 2023 ist die Betreuungsstelle in der Bahnhofstraße 21 a in Bad Reichenhall erreichbar.

Kontakt

Büroräume

Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall

Frau Grabner

Leiterin der Betreuungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Beglaubigung Vorsorgevollmachten, Vertretung in Unterbringungsangelegenheiten

Frau Dr. Ernst

Außendienst für Ainring, Anger, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim, Teisendorf

Frau Ilsanker

Außendienst für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding

Frau Jackstien

Außendienst für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee

Herr Rothbucher

Sachbearbeiter für Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee & Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Wenig

Sachbearbeiter für Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Lenz

Sachbearbeiter für Anger, Bad Reichenhall, Piding, Teisendorf und Beglaubigung Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten