Nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz sind Staatsangehörige der Schweiz weitestgehend wie EU- oder EWR-Bürger zu behandeln. Sie weisen ihr Aufenthaltsrecht mit einer Aufenthaltserlaubnis-CH nach.
Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde.
EU-Sachbearbeitung für den Buchstabenbereich A – H
EU-Sachbearbeitung für den Buchstabenbereich I – M
EU-Sachbearbeitung für den Buchstabenbereich N– Z
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.