Nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz sind Staatsangehörige der Schweiz weitestgehend wie EU- oder EWR-Bürger zu behandeln. Sie weisen ihr Aufenthaltsrecht mit einer Aufenthaltserlaubnis-CH nach.
Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde.
Buchstaben A - B
Buchstaben C - F
Buchstaben G - J
Buchstaben K - M (außer Mu)
Buchstaben Mu, N - R & Sch, Sh
Buchstaben S (außer Sch, Sh) - Z