Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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„Spaß und Verantwortung sind keine Gegensätze“
Veranstaltungen und Events, bei denen sich viele Menschen gleichzeitig in Räumen, Szeneflächen oder Sportstadien versammeln, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Versammlungsstättenverordnung verfolgt dabei das Ziel, durch Regelungen zum Bau und Betrieb der dafür bestimmten baulichen Anlagen einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten und damit zur Gefahrenminimierung beizutragen.
Bei Bauanträgen für Anlagen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen, sind die Vorschriften der Verordnung zu beachten.
Bestehende Versammlungsstätten werden vom Landratsamt in regelmäßigen Abständen überprüft. Dabei wird auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften überwacht und festgestellt, ob die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.
Sollen Veranstaltungen vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, ist dies dem Landratsamt unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl rechtzeitig mit dem dafür vorgesehenen Formular (PDF) anzuzeigen.
Hinweis:
Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.
Unter den in § 47 der Verordnung genannten Voraussetzungen sind auch private Veranstaltungen dem Landratsamt anzuzeigen.
Die Verordnung spricht nur von einer „rechtzeitigen“ Anzeige. Damit Ihre Angaben und Unterlagen geprüft und gegebenenfalls Fragen geklärt werden können, sollten Sie Ihre Anzeige mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einreichen.
Den Inhalt der Anzeige können Sie unserem Anzeigeformular (PDF) entnehmen. Wir bitten Sie, dieses Formular zu verwenden.
Nach der Versammlungsstättenverordnung werden bauliche Anlagen überprüft, bei denen die gleichzeitige Anwesenheit vieler Veranstaltungsbesucher zu Gefahrensituationen führen kann. Zuständig ist hier das Landratsamt.
Die Feuerbeschau wird insbesondere bei sogenannten Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und vergleichbaren baulichen Anlagen durchgeführt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung zur Feuerbeschau liegt bei den Gemeinden.
Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Baurechtsvollzug Bischofswiesen, Piding
Baurechtsvollzug Ainring, Laufen
Baurechtsvollzug Berchtesgaden, Marktschellenberg
Baurechtsvollzug Bayerisch Gmain, Teisendorf
Baurechtsvollzug Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Bauberatung Ainring, Anger, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen
Bauberatung Laufen, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schönau a. Königssee
Bauberatung Marktschellenberg, Piding, Teisendorf
Bauberatung Berchtesgaden, Freilassing, Schneizlreuth
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen