Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.

 

Aktuelle Informationen zur Ukraine-Hilfe im Landkreis

Landratsamt unterstützt bei der Unterkunftsvermittlung

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat seit Beginn der Ukraine-Krise zahlreiche Hilfsangebote aus der Bevölkerung erhalten. Hierbei wurde auch eine Vielzahl an Wohnungen und Zimmern angeboten, die von ukrainischen Flüchtlingen genutzt werden können. Da viele freie Plätze aktuell noch nicht über die offiziellen Zuweisungen belegt worden sind, kümmert sich die Unterbringungsverwaltung am Landratsamt auch gerne um die direkte Vermittlung von Unterkünften.
 

Wer Bedarf hat, oder bereits eine ukrainische Familie aufgenommen hat, die noch eine andere Unterkunft sucht, kann sich jederzeit an das E-Mail-Postfach ukrainehilfe@lra-bgl.de wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen dann gerne bei der Suche nach einer passenden Unterkunft.


Zur einfacheren Datenerhebung dienen die folgenden Formulare für Unterkunftssuchende und Vermieter:

 

 


 

Informationen zu Hilfsangeboten und Spenden

Unterbringungsmöglichkeiten

Der Landkreis nimmt weiterhin Angebote für Unterbringungsmöglichkeiten mit der Möglichkeit einer längerfristigen Anmietung an.

Die Koordinierungsgruppe des Landratsamts ist hierzu per E-Mail erreichbar unter ukrainehilfe@lra-bgl.de.

Sachspenden

Sachspenden können im Landkreis beim Caritas Möbellager, Industriestraße 3, in Freilassing abgegeben werden.
 

Benötigt werden derzeit folgende Sachspenden:

  • Windeln in allen Größen
  • Shampoo
  • Duschgel
  • Kindersitze und -erhöhungen für Autos
  • Haltbare Lebensmittel (Nudeln, Dosen, etc.)
  • Babynahrung – nur kalte Gerichte (z.B. Gemüse & Obst); nichts zum vorab Erhitzen

Die Verantwortlichen bitten um Verständnis, dass im Moment keine anderen Artikel (wie z.B. Kinderwägen, Möbel etc.) angenommen werden können.


Das Caritas Möbellager ist Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Geldspenden

Die großen Hilfsorganisationen haben Spendenkonten eingerichtet und können so schnell und zielgerichtet helfen.

Das Deutsche Zentrale Institut für soziale Fragen hat hierzu beispielsweise eine umfangreiche Liste veröffentlicht, die unter https://www.dzi.de/dzi-spenden-info-nothilfe-ukraine-2/ eingesehen werden kann.

Umfangreiche  Informationen zu Hilfen in der Ukrainekrise hat auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.ukraine-hilfe.bayern.de zusammengestellt.


 

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und private Helfer

Muss ich mich registrieren?

Wenn Sie im Landkreis Berchtesgadener Land längerfristig (für voraussichtlich 6 Monate oder mehr) eine Bleibe bei Verwandten oder Bekannten finden, melden Sie sich bitte bei der Einwohnermeldebehörde Ihres Wohnortes.

Dort werden Ihre Daten mit eventuellen Kontakten wie Handynummer etc. erhoben und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Diese verarbeitet die Daten aufenthaltsrechtlich  und meldet sie an die Asylbewerberleistungsstelle.


Sollte eine finanzielle Unterstützung erforderlich sein, muss eine Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde des Wohnsitzes erfolgen, damit die Asylbewerberleistungsstelle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren darf. 

Wo und wie erhalte ich einen Aufenthaltstitel?

Mit der Meldung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt werden Sie in der Ausländerbehörde als Flüchtling aus der Ukraine erfasst.

Zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) können Sie unter der Telefonnummer 08651/773-362 einen Termin vereinbaren.

Bei dem Termin werden Ihre biometrischen Daten erhoben und Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung auf 6 Monate ausgestellt. Diese Fiktionsbescheinigung ist ein den Aufenthalt legitimierendes Dokument, das Ihnen auch eine Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Die Erstellung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Scheckkartenformat (wie in der Ukraine auch) erfolgt zentral über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert etwa drei bis vier Wochen.

Wie lange darf ich in der Bundesrepublik Deutschland bleiben?

Der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird in der Regel zunächst auf zwei Jahre ausgestellt.

 

Kann ich ein Konto eröffnen?

Mit einem ukrainischen Identitätsnachweis ist die Kontoeröffnung in den meisten Banken möglich.

Informieren Sie sich über die möglichen Gebühren, bevor Sie ein Konto eröffnen.

Wie kann ich Bargeld umtauschen?

Seit dem 24. Mai 2022 können Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor den Kriegshandlungen geflohen sind, ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen.  Das Umtauschprogramm ist auf zunächst auf drei Monate befristet.
 

die wichtigsten Punkte zur Umtauschaktion:

  • Kriegsgeflüchtete können bis zu 10.000 Hryvnia umtauschen – das entspricht derzeit gut 300 €.
  • Berechtigt sind volljährige Personen, deren Dokumente akzeptiert werden.
  • Der Umtausch kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
     

Weitere Infos zu den genauen Umtauschmodalitäten erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

Können ukrainische Geldkarten in Deutschland benutzt werden?

Mit international einsetzbaren Karten kann auch in Deutschland gezahlt und Geld am Automaten abgehoben werden. Zumindest so lange die ukrainische Bank die Transaktion zulässt und durchführen kann. Hierbei können aber hohe Gebühren anfallen.


Wenn die Karten nur für das ukrainische Inland vorgesehen sind, können sie in Deutschland nicht benutzt werden.

Wo und wie kann ich Deutsch lernen?

Die Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen einen Integrationskurs besuchen, wenn sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen ( BAMF ) im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen sind.


Der Zulassungsantrag ist beim BAMF direkt oder dem Kursträger zu stellen. Genauere Informationen dazu erteilt die Ausländerbehörde bzw. erhalten Sie über folgenden Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-009_merkblatt-zum-antrag-auf-zulassung.html

Darf ich arbeiten?

Mit der Erteilung der Fiktionsbescheinigung ( siehe oben: Wo und wie erhalte ich einen Aufenthaltstitel? ) bzw. des Aufenthaltstitels ist die selbständige und nichtselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

Was mache ich, wenn ich krank werde?

Sobald Sie bei der Asylbewerberleistungsbehörde registriert sind, sind Sie automatisch auch krankenversichert.

Der behandelnde Arzt muss eine Anforderung an die E-Mail-Adresse krankenschein-a@lra-bgl.de senden. Dann erhält der Arzt einen Krankenschein zugesandt, mit dem Sie behandelt werden können.


Im Notfall fahren Sie unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie unter der Nummer 112 einen Krankenwagen.
Auch wenn Sie noch nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall!

Darf mein Kind in die Schule gehen?

Ja, Ihr Kind darf die Schule besuchen, sobald Sie melderechtlich erfasst sind.


Eine Schulpflicht begründet sich erst nach 90 Tagen, so dass Sie Ihre Kinder, wenn Sie es wünschen, in dieser Zeit noch nicht in der Schule anmelden müssen.


Derzeit werden sogenannte „pädagogische Willkommensgruppen“ eingerichtet. Melden Sie sich bitte beim Schulamt in Bad Reichenhall unter schulamt-bgl@lra-bgl.de oder bei der Schule in Ihrem Wohnort.


Sollte ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, so können die zwei benötigten Impfungen im Abstand von 4 Wochen nachholt werden. Zutrittsvoraussetzung für einen Schulbesuch in Deutschland ist der Nachweis einer vollständigen Masernschutzimpfung.

Darf mein Kind in den Kindergarten gehen?

Wenn Sie planen, länger als 3 Monate im Landkreis Berchtesgadener Land zu bleiben, und melderechtlich erfasst sind, können Sie das Kind bei der Gemeinde vor Ort für einen Kitaplatz anmelden.

Abhängig von den personellen und räumlichen Kapazitäten in den örtlichen Einrichtungen, entscheiden die Kita-Träger und die Kita-Leitung ob und ab wann eine Aufnahme in die Einrichtung möglich wäre.


Sollte ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, so können die zwei benötigten Impfungen im Abstand von 4 Wochen nachholt werden. Zutrittsvoraussetzung für einen Kitabesuch in Deutschland ist der Nachweis einer vollständigen Masernschutzimpfung.

Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche?

Informationen zu örtlichen Angeboten, Diensten, Einrichtungen, Jugendtreffs und Veranstaltungen sowie zum Angebot der Vereine, Kinder- und Jugendgruppen erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung (im Rathaus oder auf der Homepage der Gemeinde- oder Stadtverwaltung).


Für den gesamten Landkreis gibt es überörtliche Angebote. Diese finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter www.lra-bgl.de oder auf der Seite des Kreisjugendrings Berchtesgadener Land unter www.kjr-bgl.de

An wen wende ich mich bei akuten Gewalterfahrungen?

In Fällen von akuter häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und bei Gewalt gegenüber Kindern, wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Polizeidienststelle bzw. in Akutfällen an die Notrufnummer 110.

Gibt es eine Integrationsberatung?

Die Caritas im Landkreis Berchtesgadener Land, unterhält eine Flucht- und Integrationsberatung. Hierhin können Sie sich bei täglichen Fragen wenden. asylberatung-bgl@caritasmuenchen.de

Als weitere Integrationsberatung gibt es die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Landkreis. Dort werden z.B. auch Sprachkurse angeboten. asim.aydin@awo-muenchen.de oder sinica.tica@awo-muenchen.de