Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Für die extensive und schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen können Landwirte und Landwirtinnen eine finanzielle Förderung beantragen. Die Förderung soll dazu dienen, Kosten und Einkommensverluste die durch die nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen entstehen auszugleichen.

Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP Offenland)

Über das "Vertragsnaturschutzprogramm Offenland" wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gefördert. Auf diese Weise soll die Artenvielfalt geschützt und verbessert werden. Die Landbewirtschafter verpflichten sich dabei, die Flächen fünf Jahre lang nach vorher abgestimmten Zielen zu bewirtschaften. Förderfähig ist die Bewirtschaftung von:

  • Wiesen
  • Weiden
  • Äckern
  • erwerbswirtschaftlich genutzten Teichen


Im unserem Landkreis nehmen bereits fast 350 Betriebe am VNP teil und bewirtschaften insgesamt gut 10 km² im Sinne der Artenvielfalt. 


Im VNP werden Grundleistungen, wie die späte Mahd einer Wiese mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Düngemittel kombiniert. In einem Beratungsgespräch wird für jede Fläche ein Individuelles Konzept erstellt, das den Zielen des Naturschutzes und den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll.


Beispiel:

Ein konventioneller Milchviehbetrieb bewirtschaftet 25 ha Grünland. Davon liegen 3 ha in über 5 Kilometern Entfernung von der Hofstelle und sind wenig ertragreich. Der Landwirt entscheidet sich, mit diesen Grenzertragsflächen am VNP teilzunehmen. Sie sollen in den nächsten fünf Jahren erst nach dem 15. Juni das erste Mal gemäht werden und erhalten weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittelgaben.

  • Für die Grundleistung, die Mahd nach dem 15. Juni erhält der Landwirt pro ha 320 Euro im Jahr
  • Für den Verzicht von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erhält der Landwirt weitere 150 Euro pro ha und Jahr.
  • Für die weite Anfahrt wird ein Erschwernisausgleich von 50 Euro pro ha im Jahr gewährt


Der Landwirt erhält somit 520 Euro/ha, also im Jahr 1.560 Euro VNP-Förderung für die Bewirtschaftung von 3 ha mit den genannten Vorgaben. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren.


Nach der Hauptnutzung (1. Schnitt nach dem 15.06. und Mähgutabfuhr) bestehen meist keine Einschränkungen für die Zahl weiterer Schnitte. Auch eine Nachbeweidung im Herbst ist fast immer möglich.


Wie erfolgt die Antragstellung?

  1. Der/die Antragsteller/-in nimmt Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land auf.
  2. Bei einem Beratungsgespräch, idealerweise vor Ort, wird geprüft ob die Fläche(n) die Bedingungen des Natur- und Artenschutzes erfüllen und abgestimmt welche Maßnahmen/Leistungen sinnvoll und möglich sind.
  3. Die untere Naturschutzbehörde erstellt ein Bewertungsblatt mit genauer Flächendarstellung und Auflistung der vereinbarten Maßnahmen und übermittelt dieses an die Landwirtschaftsverwaltung und an den/die Antragsteller/-in.
  4. Die weitere Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beratung auf den Flächen idealerweise in den Frühlings- und Sommermonaten stattfinden sollte. Die Antragstellung selbst ist ausschließlich innerhalb einer Phase im Januar und Februar jeden Jahres möglich.


Haben Sie Interesse bekommen oder Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Biodiversitätsberater im Landratsamt Berchtesgadener Land, Henrik Klar (siehe Kontaktbox) auf.


Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt erhalten oder hier herunterladen können.

Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald)

Nach dem "Vertragsnaturschutzprogramm Wald" (VNP Wald) können konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald gefördert werden, die der Umsetzung von Zielen des Natur- und Artenschutzes dienen. Diese sind beispielsweise:

  • Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen


Die Festlegung entsprechender Maßnahmen und Flächen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Antragsberechtigt sind:

  • Private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • Rechtler
  • von Waldbesitzern beauftragte Vereine
  • Verbände


Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am AELF möglich.


Wer ist mein zuständiger Revierförster?

Im "Försterfinder" der Bayerischen Forstverwaltung wird der zuständige Revierförster für die Gemeinde, in dem Ihr Wald liegt, angezeigt.


Haben Sie Interesse bekommen oder Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Biodiversitätsberater im Landratsamt Berchtesgadener Land, Henrik Klar (siehe Kontaktbox) auf.


Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt erhalten oder hier herunterladen können.

Informationsvideo zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm

Kontakt

Herr Reindl

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Laufen, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg, Schneizlreuth und Schönau am Königssee

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding