Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SIE WOLLEN EINE PRAXIS ALS HEILPRAKTIKER GRÜNDEN ODER SICH ÜBER DIE MELDEPFLICHT INFORMIEREN?

Für die Eröffnung einer Heilpraktikerpraxis sind Meldepflichten und  Formalitäten einzuhalten. Hier erfahren Sie, was alles zu beachten ist.

 

Als Heilpraktiker unterliegen Sie der Berufsaufsicht durch das Gesundheitsamt und müssen dort gemeldet sein. Das Bayerische Gesundheitsdienstgesetz GDVG regelt im Art. 12, was nachzuweisen ist. Vor Beginn einer Praxistätigkeit melden Sie bitte dem Gesundheitsamt:
 

  • persönliche Daten (Name, Anschrift)
  • Beginn der selbständigen Berufsausübung (Datum Praxisbeginn)
  • Anschrift der Niederlassung (Praxis)
  • Die Erlaubnis zur Ausübung des Heilberufs (nachzuweisen durch Vorlage der Originalurkunde oder durch beglaubigte Kopie).


Am einfachsten vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei uns. Alternativ können Sie uns die Daten zusenden. Falls sie eine Praxistätigkeit aufgeben, teilen Sie dies bitte auch mit.


Gerne beraten wir Sie zur Praxishygiene.


Einen Musterhygieneplan gibt es beim Berufsverband bayerischer Heilpraktiker zum Herunterladen.  


Wenn Sie Fragen zur Heilpraktiker-Prüfung, zu Anmeldung zur Kenntnis-Überprüfung oder rechtliche Fragen zur Erlaubnis der Ausübung von Heilkunde haben, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Gesundheits- und Veterinärwesen im Landratsamt. 

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten unterliegen dem Heilpraktikergesetz?

Tätigkeiten, die berufs- oder gewerbsmäßig zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden des Menschen ausgeübt werden und die nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnis erfordern.

Was fällt unter die Aufsicht durch das Gesundheitsamt nach dem Heilpraktikergesetz?

  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet Psychotherapie
  • Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet Physiotherapie

Kontakt

Frau Mangold

Frau Leirer