Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Schutz von Sonn- und Feiertagen

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit aufgrund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

 

Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiungen erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag. Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. 

GESETZLICHE FEIERTAGE SIND

Neujahr, Heilige Drei Könige (Epiphanias), Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Maria Himmelfahrt (in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) sowie der erste und zweite Weihnachtstag.

STILLE TAGE SIND

Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag (Hinweis: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.), Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag (Hinweis: Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.) sowie der Heilige Abend.  

 

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

Kontakt

Herr Schneider

Herr Seidel