Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
37 Buslinien erschließen das Berchtesgadener Land flächendeckend mit rund 700 Bushaltestellen, darunter auch die höchstgelegene Bushaltestelle Deutschlands am Kehlsteinhaus auf 1.700 m Höhe.
Bei Ansteuerung von verschiedenen Zielen im Berchtesgadener Land im Rahmen eines Tagesausflugs bieten sich insbesondere das Bayern-Ticket sowie das BGL-Tagesticket an. Diese Tagestickets umfassen jeweils die Nutzung der Nahverkehrszüge sowie zahlreicher Buslinien (u. a. jeweils das Gesamtnetz von DB Bahn Oberbayernbus), sind Montag bis Freitag an Werktagen jedoch erst ab 9:00 Uhr gültig. Das Bayern-Ticket gilt im Schienenpersonennahverkehr bayernweit, während das günstigere BGL-Tagesticket in den Nahverkehrszügen nur zwischen Berchtesgaden, Laufen, Teisendorf, Freilassing und Salzburg Hbf verwendet werden kann.
Bis auf die Ortsverkehre werden die Buslinien in der Regel eigenwirtschaftlich betrieben, d. h. ohne Betriebskostenzuschüsse. Die Regierung von Oberbayern ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung von Fahrplänen und Tarifen. Der Landkreis sowie die Städte Bad Reichenhall, Freilassing und Laufen wirken als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an der Angebotsgestaltung aktiv mit.
Im Internet werden im Bayern-Fahrplan bzw. bei der DB auch kurzfristig auftretende Fahrplanabweichungen im Bahn- und Busverkehr (Echtzeitinformationen) mitgeteilt.
Beispielsweise diese Apps erteilen für den Landkreis Berchtesgadener Land zeitgemäß (Echtzeit-)Auskünfte zu Bahnen und Linienbussen in digitaler Form:
Hier kommt es auf das konkrete Anliegen an. In betrieblichen Angelegenheiten (z.B. Fahrzeuge, Tarif, Fahrpersonal, Verspätungen) ist vorrangig das betreffende Verkehrsunternehmen der richtige Ansprechpartner. Für die Ausstattung und Barrierefreiheit an den Bushaltestellen sind in der Regel die Gemeinden verantwortlich.
Kontaktinformationen zu Ortsverkehren von Gemeinden:
Kontaktinformationen zu Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV):
Der Landkreis bezieht von den betreffenden Verkehrsunternehmen lediglich die Schülerfahrkarten, bestellt jedoch keine konkreten Linienbusfahrten zu bestimmten Uhrzeiten. Hier tragen die Verkehrsunternehmen selbst die unternehmerische Verantwortung dafür, die Schülerbeförderung mit dem Linienverkehr zuverlässig im Rahmen ihrer verfügbaren Beförderungskapazitäten abzuwickeln.
Ein Tarifverbund setzt voraus, dass es eine Stelle gibt, die für eine neutrale Einnahmenaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen sorgt. Diese Einnahmenaufteilung ist mit hohen einmaligen Investitionskosten und laufenden Betriebskosten verbunden, für die eine dauerhafte Finanzierungsbasis ohne nachteilige Fahrpreiserhöhungen gefunden werden muss. Aktuell laufen Gespräche für die Entwicklung einer überregionalen Lösung innerhalb der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein. Je größer ein Tarifverbundgebiet ist, umso geringer fallen die mit der Einnahmenaufteilung verbundenen Zusatzkosten je Fahrgast aus.
Im Frühjahr 2016 wurden im Rahmen eines zu 75 % von der EU finanzierten Interreg-Kleinprojekts die derzeitige Situation sowie die Rahmenbedingungen für einen grenzüberschreitenden EuRegio-Verkehrsverbund/Tarifverbund analysiert. » weitere Infos
Apps, die zeitgemäß (Echtzeit-)Auskünfte zu Bahnen und Linienbussen für den Landkreis Berchtesgadener Land in digitaler Form erteilen (Auszug):