Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Wenn Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege oder das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Naturgenuss und Erholung in der freien Landschaft dies rechtfertigen, können in besonders gelagerten Fällen der Freistaat Bayern, die Landkreise oder Gemeinden das Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz ausüben.
Das gilt für Grundstücke, auf denen sich oberirdische Gewässer oder Verlandungsflächen befinden oder die daran anschließen oder die in Naturschutzgebieten oder Nationalparks liegen oder auf denen sich z.B. Naturdenkmäler befinden. Hat das Grundstück eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt oder die Erholung in der freien Landschaft, kann das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Bei der Veräußerung von Grundstücken, für die möglicherweise ein Vorkaufsrecht besteht, sendet der Notar den Kaufvertrag an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und lässt dort das Bestehen bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechts prüfen.
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Berchtesgaden und Schönau a. Königssee
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Laufen, Piding, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden