Wenn Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege oder das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Naturgenuss und Erholung in der freien Landschaft dies rechtfertigen, können in besonders gelagerten Fällen der Freistaat Bayern, die Landkreise oder Gemeinden das Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz ausüben.
Das gilt für Grundstücke, auf denen sich oberirdische Gewässer oder Verlandungsflächen befinden oder die daran anschließen oder die in Naturschutzgebieten oder Nationalparks liegen oder auf denen sich z.B. Naturdenkmäler befinden. Hat das Grundstück eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt oder die Erholung in der freien Landschaft, kann das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Bei der Veräußerung von Grundstücken, für die möglicherweise ein Vorkaufsrecht besteht, sendet der Notar den Kaufvertrag an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und lässt dort das Bestehen bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechts prüfen.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim / Sprechzeiten: Montag - Mittwoch vormittags sowie am Donnerstag
Fachlicher Naturschutz für Teisendorf, Ainring, Berchtesgaden, gemeindefreies Gebiet Eck / Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Ramsau, Piding, Bayerisch Gmain / Sprechzeiten: Montag-Vormittag, Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Anger, Schneizlreuth, Marktschellenberg, gemeindefreies Gebiet Schellenberg / Sprechzeiten: Montag bis Freitag, immer vormittags
Fachlicher Naturschutz für Freilassing, Bad Reichenhall, Bischofswiesen/ Sprechzeiten: Mo., Dienstag-Vormittag, Mi., Donnerstag-Vormittag
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee