Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung ist bei der unteren Naturschutzbehörde ein Beirat aus sachverständigen Personen gebildet.
Der Naturschutzbeirat besteht aus fünf Mitgliedern mit je einem Stellvertreter, die jeweils für fünf Jahre berufen werden. Im Beirat sollen z.B. Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Bereichen, wie Naturschutz, Landschaftspflege, Biologie, Vegetationskunde, Geologie, Hydrologie, Meteorologie, Geographie sowie aus dem Agrar- und Forstbereich, vertreten sein. Die Naturschutzbehörde hat den Naturschutzbeirat vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und vor behördlichen Gestattungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Er wird auch vor Entscheidungen zu Rate gezogen, für die der Sachverstand der Beiräte wertvolle Beiträge leisten kann.