Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Elektroautos bieten die Möglichkeit im Individualverkehr umweltfreundlich und mit voller Flexibilität mobil zu sein. Mit der Einbindung von erneuerbaren Energien sind Sie zudem emissionslos unterwegs.
Für Elektroautos gibt es im Landkreis einige Vorteile, die genutzt werden können. Voraussetzung hierfür ist ein sogenanntes E-Kennzeichen, welches Sie auf Wunsch bei der Zulassungsstelle für Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug erhalten.
Bad Reichenhall:
Berchtesgaden:
Alle Elektrotankstellen in der Region finden Sie >>hier.
Mit dem Elektromobilitätskonzept für die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein unter dem Motto „E-Mobil vernetzt zwischen Chiemsee und Königssee“ wurde eine Strategie zur Stärkung der Elektromobilität in der Region erarbeitet. Zentraler Bestandteil ist dabei die Konzipierung einer bedarfsgerechten, leistungsstarken und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Das Elektromobilitätskonzept finden Sie >>hier (PDF).
Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort
Förderkennzeichen: 03EMK110
Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern fördern mit Investitionszuschüssen den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Gefördert werden neben der Errichtung der Ladesäule auch der Netzanschluss und die Montage. Die Förderquote beträgt in beiden Programmen in der Regel 40 %.
Die Fördervoraussetzungen, förderfähige Kosten und die Förderhöhe sind in beiden Programmen vergleichbar:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen.
Gefördert werden:
Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere:
Die Förderung beträgt im Regelfall 40 % (abhängig vom jeweiligen Förderaufruf) und ist durch Maximalbeträge gedeckelt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
In einem vom Landratsamt initiierten Projekt, ersetzen die Gemeinden im Landkreis insgesamt 11 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb durch Elektrofahrzeuge und E-Bikes. Alle Gemeinden im Berchtesgadener Land, die einen eigenen Fuhrpark bewirtschaften, fahren somit teilweise elektrisch.
Das Projekt wird durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Der Investitionszuschuss beträgt für alle Fahrzeuge insgesamt 48,84 % (max. 200.000 Euro). Die Elektrofahrzeuge und E-Bikes werden durch die beteiligten Gemeinden im Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende 2018 beschafft.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:
Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen: 03KS8239M
Vorhabenbezeichnung:
KSI: Klimafreundlicher Fuhrpark für die Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land durch die Anschaffung von Elektrofahrzeuge und E-Bikes