Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Elektromobilität

Elektroautos bieten die Möglichkeit im Individualverkehr umweltfreundlich und mit voller Flexibilität mobil zu sein. Mit der Einbindung von erneuerbaren Energien sind Sie zudem emissionslos unterwegs. 

Umweltbonus mit Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten.


Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Förderprogramm im Überblick

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeuges oder jungen gebrauchten Fahrzeuges, im Einzelnen ein

  • reines Batterieelektrofahrzeug,
  • von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
  • Brennstoffzellenfahrzeug

der Klassen M1 und N1 bzw. N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Fördergebers befinden.


Die Förderung beträgt für …

  • Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis:
    ♦ 9.000 Euro bei rein elektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen
    ♦ 6.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbares Hybridfahrzeug)
     
  • Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis:
    ♦ 7.500 Euro bei rein elektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen
    ♦ 5.625 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbares Hybridfahrzeug)


Von der Innovationsprämie können - auch rückwirkend - gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren.


Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

 

Quelle und weitere Infos

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA stellen.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html

Zusätzliche Vorteile für Elektrofahrzeuge im Berchtesgadener Land

Für Elektroautos gibt es im Landkreis einige Vorteile, die genutzt werden können. Voraussetzung hierfür ist ein sogenanntes E-Kennzeichen, welches Sie auf Wunsch bei der Zulassungsstelle für Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug erhalten.


Bad Reichenhall:

  • kostenfreies Parken auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu jeder Zeit (mit Parkscheibe) unter Einhaltung der Höchstparkdauer. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Langzeitparkplätze P 9 (Innsbrucker Straße) und P 11 (Heilingbrunnerstraße) sowie privatrechtlich bewirtschaftete Parkplätze.
  • zentrumsnahe Stellplätze im Stadtgebiet (PDF), die Elektrofahrzeugen vorbehalten sind
  • gebührenfreie Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Pkw- und Kradsperrzonen
  • kostenfreie Ausstellung von Bewohnerparkausweisen


Berchtesgaden:

  • kostenfreies Parken für eine Dauer von 3 Stunden (mit Parkscheibe) auf allen öffentlichen Parkplätzen, die vom Markt Berchtesgaden bewirtschaftet werden

Ladeinfrastruktur im Berchtesgadener Land

Alle Elektrotankstellen in der Region finden Sie >>hier.

Elektromobilitätskonzept

Mit dem Elektromobilitätskonzept für die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein unter dem Motto „E-Mobil vernetzt zwischen Chiemsee und Königssee“ wurde eine Strategie zur Stärkung der Elektromobilität in der Region erarbeitet. Zentraler Bestandteil ist dabei die Konzipierung einer bedarfsgerechten, leistungsstarken und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.


Das Elektromobilitätskonzept finden Sie >>hier (PDF).


Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort

Förderkennzeichen: 03EMK110

Förderung für Ladestationen

Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern fördern mit Investitionszuschüssen den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Gefördert werden neben der Errichtung der Ladesäule auch der Netzanschluss und die Montage. Die Förderquote beträgt in beiden Programmen in der Regel 40 %.

Fördergegenstand und Höhe

Die Fördervoraussetzungen, förderfähige Kosten und die Förderhöhe sind in beiden Programmen vergleichbar:


Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen.


Gefördert werden:

  • Errichtung der Ladesäule
  • Netzanschluss
  • Montage


Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere:


Die Förderung beträgt im Regelfall 40 % (abhängig vom jeweiligen Förderaufruf) und ist durch Maximalbeträge gedeckelt.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos

Seit November 2020 fördert der Bund Kauf und Installation privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden mit 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt.


Die Förderung kann sowohl von Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzern als auch von Mietenden und Vermietenden in Anspruch genommen werden.

Förderprogramm im Überblick

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
  • Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).


Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie können ihn beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen.


Gefördert werden können:

  • private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

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Quelle und weitere Infos unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/.

Ladesäule am Landratsamt

Am Landratsamt Berchtesgadener Land ist die Nutzung der Ladesäule komplett kostenlos und frei zugänglich – ohne Registrierung oder Kartensystem. Über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Nebengebäude des Landratsamtes wird bilanziell jährlich so viel Strom erzeugt, dass über 70.000 km mit der Kraft der Sonne zurückgelegt werden können. Es stehen zwei Typ-2-Steckdosen (bis 22 kW) und zwei SCHUKO-Steckdosen (bis 3,7 kW) zur Verfügung.

Elektromobilität für den kommunalen Fuhrpark

In einem vom Landratsamt initiierten Projekt, ersetzen die Gemeinden im Landkreis insgesamt 11 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb durch Elektrofahrzeuge und E-Bikes. Alle Gemeinden im Berchtesgadener Land, die einen eigenen Fuhrpark bewirtschaften, fahren somit teilweise elektrisch.


Das Projekt wird durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Der Investitionszuschuss beträgt für alle Fahrzeuge insgesamt 48,84 % (max. 200.000 Euro). Die Elektrofahrzeuge und E-Bikes werden durch die beteiligten Gemeinden im Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende 2018 beschafft. 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

 

Förderkennzeichen: 03KS8239M


Vorhabenbezeichnung:
KSI: Klimafreundlicher Fuhrpark für die Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land durch die Anschaffung von Elektrofahrzeuge und E-Bikes

Kontakt

Herr Münch