Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone).
Aus den Verkaufsvorgängen der unbebauten Grundstücke werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre (mit gerader Jahreszahl) sowohl für Baugrundstücke als auch für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ermittelt.
Bitte beachten Sie auch nebenstehende „Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten des Landkreises Berchtesgadener Land“.
Die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte können gebührenfrei im Bodenrichtwertportal eingesehen werden; sie werden erschließungsbeitragsfrei und kostenerstattungsbetragsfrei (ebf) angegeben.
Zur Abfrage eines Bodenrichtwertes geben Sie in das Fenster „SUCHE“ Gemarkung und Flurstück ein oder suchen Sie über das Eingabefeld („Suche Ort, Adressen…“) nach einer Adresse. Ebenso können Sie über die Karte das gesuchte Flurstück ansteuern.
Klicken Sie anschließend in das gesuchte Flurstück. Die Richtwertangaben werden dann in einem neu geöffneten Fenster angezeigt.
Befindet sich ein gesuchtes, bebautes Grundstück nicht in einer Bodenrichtwertzone für Wohnbauflächen, weil es sich z. B. um ein bebautes Außenbereichsgrundstück handelt, wird nebenstehend in den „Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten des Landkreises Berchtesgadener Land“ ein Orientierungswert für jede Kommune genannt.
Die Bodenrichtwertauskunft durch die Geschäftsstelle — sei es für aktuelle oder historische Bodenrichtwerte — ist stets gebührenpflichtig. Historische Bodenrichtwerte erhalten Sie ausschließlich über die Geschäftsstelle. Die Gebühr beträgt 50 Euro pro Wert.
Für eine kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft über die Geschäftsstelle füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Formulare) aus und schicken es per Post, Telefax oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berchtesgadener Land.
Sie können hier durch Anklicken von Ort, Straße und Hausnummer, aber auch durch Angabe der Flurstücksnummer den Bodenrichtwert (Stand: 01.01.2022) einsehen.