Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE BERUFSAUFSICHT ÜBER HEIL- UND HEILHILFSBERUFE INFORMIEREN

Sie wollen mit einem Heil- bzw. Heilhilfsberuf selbstständig tätig werden. Hier können Sie sich über die erforderlichen Erlaubnisse, Meldepflichten und Praxishygiene der Gesundheitsberufe informieren.

 

Folgende Berufsgruppen unterliegen der Berufsaufsicht durch das Gesundheitsamt:

  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte (in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Kreis- und Bezirksverband)
  • Apotheker (in Zusammenarbeit mit dem Landespharmazierat)
  • Heilpraktiker
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen
  • Desinfektoren
  • Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Podologen und medizinische Fußpfleger
  • selbständig tätige Krankenschwestern/ -pfleger (ambulante Krankenpflegedienste)  


Diese Berufsgruppen melden sich bzw. ihre Praxis beim Gesundheitsamt an und weisen ihre Befähigung durch Nachweis ihrer staatlich geprüften Ausbildung oder Heilkundeerlaubnis im Original oder beglaubigte Kopie nach.

Ärzte/Zahnärzte melden sich beim jeweiligen Ärztlichen Kreisverband BGL, Apotheker erhalten ihre Betriebserlaubnis beim Fachbereich 43-Gesundheitsrecht im Landratsamt.


Andere Tätigkeiten wie z.B. im Esotherik- oder Wellnessbereich, nicht-medizinische Massagen, Gesundheitsberater, Geistheiler oder Schamanen unterliegen keiner amtlichen Aufsicht und es darf dabei keine Heilkunde ausgeübt werden.


Teilweise ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, Näheres hierzu erfahren Sie über Ihre Stadt/Gemeinde.


Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn eine Tätigkeit ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse erfordert oder Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden des Menschen umfasst.


Gerne beraten wir Sie zu den Meldeverpflichtungen. Auch zur Praxishygiene erhalten Sie Informationen.


Sollten Sie persönlich im Landratsamt – Gesundheitsamt – vorsprechen wollen, bitten wir um telefonische Terminabsprache.

Häufig gestellte Fragen

Welche Berufsgruppen sind im Gesundheitsamt anzeigepflichtig, bzw. unterliegen der Berufsaufsicht?

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe, die ihren Beruf ausüben, und selbständige Desinfektoren
  • sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe bei selbständiger Berufsausübung Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Anbieten oder Erbringen von krankenpflegerischer Tätigkeiten gegen Entgelt

Warum ist die Berufsaufsicht so wichtig?

Um die Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden medizinischen und pflegerischen Maßnahmen zu schützen, überwacht das Gesundheitsamt die im Gesundheitssektor tätigen Berufsgruppen. Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

  1. dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt oder unberechtigt geschützte Berufsbezeichnungen führt;
  2. Einhalten der gesetzlichen Anforderungen durch Angehörige der Heilberufe und der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe;
  3. Erbringen von medizinischen Leistungen nur durch qualifizierte Personen mit entsprechender Berufsausbildung in einem gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf;
  4. Anbieten und Erbringen krankenpflegerischer Tätigkeiten nur durch geeignete Personen mit fachlicher Ausbildung;
  5. Keine Ausübung der Heilkunde durch Personen, die nicht über eine ärztliche Approbation oder über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen.

Welche Unterlagen sind für die Anzeige/Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit als Krankenpflegedienst erforderlich?

  • persönliche Daten (Name, Anschrift und gegebenenfalls Anschrift der Einrichtung)
  • Erlaubnis über die Berechtigung zur Führung einer Heilberufsbezeichnung (Originalurkunden oder beglaubigte Kopien) oder
  • Beschreibung Ihrer beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis Ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine anzeigepflichtige Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist.

Beide Zeugnisse dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Bei Beschäftigung von Pflegekräften ist anzuzeigen:

  • Name, Anschrift, berufliche Ausbildung jeder Pflegekraft
  • die Leitende-Pflegekraft ist zu benennen
  • Vorlage der Originalurkunden jeder Pflegekraft.

Jede Veränderung anzeigepflichtiger Tätigkeiten (Umzug, Aufgabe, usw.) ist dem Gesundheitsamt zu melden.

Was ist der Unterschied zwischen Fußpflege und Podologie?

Um medizinische Fußpflege bzw. Podologie ausüben zu dürfen, muss eine mindestens 2-jährige Ausbildung auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege vorliegen. Die Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für medizinische Fußpflege/Podologie statt, gleichwertig mit der Ausbildung nach dem Podologengesetz.


Liegt diese Ausbildung nicht vor, können Sie die Tätigkeit „Fußpflege“ ausüben, jedoch ohne Hinweis auf die geschützten Berufsbezeichnungen „medizinische Fußpflege/Podologie“. Sie dürfen dann Fußpflege ausüben, aber nicht im Bereich der Heilkunde tätig werden, also z.B. keine krankhaften Fuß- oder Nagelveränderungen oder diabetische Füße behandeln.