Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wohngeld

Wohngeld können einkommensschwache Bürger als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung ihres Wohnraums beantragen.


Man unterscheidet zwischen einem

  • Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum oder für Heimbewohner und
  • Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer oder Eigentümer eines Eigenheimes.


Der entsprechende Antrag ist über die jeweilige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt zu stellen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. 


Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der zuschussfähigen Miete oder Belastung

 

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:

Empfänger folgender Sozialleistungen gemäß § 7 Abs. 1 WoGG:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Bürgergeld nach dem SGB II

Ein Ausschluss besteht nicht, wenn diese Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird oder durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit für die Gewährung dieser Leistungen vermieden oder beseitigt werden kann.



Wohngeldrechner

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen liefern.

Hier geht's zum Wohngeldrechner



Formulare

Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, erhalten Sie die Antragsformulare im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde. Alternativ können Sie sich diese hier auf unserer Website unter der Rubrik „Formulare“ (blaues Feld rechts oben) herunterladen.

Nur wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. 

Diese sind:

  • Antragformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Erklärung zum Einkommen und Vermögen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Lückenlose Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder
  • Rentner: letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Arbeitslose: letzter Arbeitslosengeldbescheid
  • Selbständige: die Bilanz vom Vorjahr
  • Auch sonstige Einnahmen, wie z.B. Unterhalt, Einnahmen aus geringfügiger Tätigkeit, Zinseinnahmen, etc., sind anzugeben.
  • Vollständige Kopie des Mietvertrags, evtl. aktuelles Mieterhöhungsschreiben des Vermieters (bei Eigentümern Nachweis über Hauslasten)
  • Aktueller Kontoauszug über die Zahlung der Miete


Ihren Antrag richten Sie bitte postalisch an die Wohngeldstelle des Landratsamts Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, oder per Mail an wohngeldstelle@lra-bgl.de.


Wir bemühen uns nach Kräften, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. 

Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen, können Sie dazu beitragen die Bearbeitung zu beschleunigen. 

Aufgrund der hohen Antragszahlen dauert die Bearbeitung derzeit lange. 

Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Diese unterbrechen die Sachbearbeitung und verlängern die Bearbeitungsdauer.


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass den Anträgen erst nach Eingang bei der Wohngeldstelle im Landratsamt eine Sachbearbeitung zugewiesen wird. Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Informationen zu den Leistungen finden Sie in den jeweiligen Erläuterungen unter der Rubrik “Formulare”. 

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Herr Becker

Frau Ernst

Frau Golombek

Herr Höglauer

Frau Inneberger

Herr Portenkirchner

Telefax Abteilung Soziales & Senioren

  • +49 8651 773 458
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