Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wohngeld

Wohngeld können einkommensschwache Bürger als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung ihres Wohnraumes beantragen.

 

Man unterscheidet zwischen einem

  • Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum oder für Heimbewohner und
  • Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer oder Eigentümer eines Eigenheimes.


Der entsprechende Antrag ist über die jeweilige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt zu stellen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII sowie von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind vom Bezug von Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung (bei Eigentümern Nachweis über Hauslasten)
  • Jahres-Verdienstbescheinigung
  • Rentner: letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Arbeitslose: letzter Arbeitslosengeldbescheid
  • Selbständige: die Bilanz vom Vorjahr
  • Auch sonstige Einnahmen, wie z.B. Unterhalt, Einnahmen aus geringfügiger Tätigkeit, Zinseinnahmen, etc., sind anzugeben.

Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Wohngeldstelle ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen.


Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Kontakt

Herr Becker

Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim und Teisendorf

Frau Ernst

Gemeinden Bischofswiesen, Laufen (A-C) und Schönau a. Königssee

Frau Inneberger

Freilassing

Frau Mayer

Bad Reichenhall (Buchstabe A-J)

Herr Höglauer

Bad Reichenhall (K-Z) und Laufen (D-Z)

Telefax Abteilung Soziales & Senioren

  • +49 8651 773 458

Telefonzeiten:

Montag:           08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:         08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:        08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:    08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:             08:00 bis 12:00 Uhr

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