Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Wenn Sie aus einem so genannten Drittstaat (außerhalb der EU) in den Landkreis Berchtesgadener Land gezogen sind, dürfen Sie noch maximal 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren.
Grundsätzlich werden drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:
Sollten Sie einen Führerschein aus einem EWR-Staat haben, brauchen Sie diesen nicht umschreiben lassen. Es gelten allerdings ab Wohnsitznahme die Befristungen nach deutschem Recht. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D sind in Deutschland befristet. Sollte seit Erteilung einer dieser Fahrerlaubnisklassen mehr als 5 Jahre vergangen sein, müssen Sie diese verlängern lassen.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt im einfacheren Verfahren. Es ist keine Prüfung oder nur eine Teilprüfung erforderlich.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
zusätzlich:
zusätzlich:
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Hier besteht immer Prüfungspflicht. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildungspflicht besteht nicht.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
zusätzlich:
zusätzlich: