Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Wenn Sie aus einem so genannten Drittstaat (außerhalb der EU) in den Landkreis Berchtesgadener Land gezogen sind, dürfen Sie noch maximal 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren.


Grundsätzlich werden drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

>> Führerscheine aus den EU/EWR-Staaten (EWR = Island, Liechtenstein, Norwegen)

Sollten Sie einen Führerschein aus einem EWR-Staat haben, brauchen Sie diesen nicht umschreiben lassen. Es gelten allerdings ab Wohnsitznahme die Befristungen nach deutschem Recht. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D sind in Deutschland befristet. Sollte seit Erteilung einer dieser Fahrerlaubnisklassen mehr als 5 Jahre vergangen sein, müssen Sie diese verlängern lassen.


Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:

Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

  • Ausweis/Reisepass
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ausländischer Originalführerschein

bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE:

bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • gegebenenfalls  Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • Ab dem 50. Lebensjahr Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV

Kosten

  • zwischen 40,10 Euro und 54,90 Euro
  • gegebenenfalls  zusätzlich. 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis
  • gegebenenfalls  zusätzlich 28,60 Euro bei Eintragung Schlüssel 95

>> Führerscheine aus Drittstaaten, die durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden (sog. Listenstaat)

Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt im einfacheren Verfahren. Es ist keine Prüfung oder nur eine Teilprüfung erforderlich. 

Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat nach Anlage 11 FeV: A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

  • Ausweis/Reisepass
  • Ggf. Aufenthaltstitel
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ausländischer Originalführerschein
  • gegebenenfalls amtliche Übersetzung des Führerscheins

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung 

für die Klassen D1, D1E, D, DE

zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis 
  • ab dem 50. Lebensjahr Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV

Kosten

  • zwischen 40,10 Euro und 54,90 Euro
  • gegebenenfalls zusätzlich. 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis
  • gegebenenfalls zusätzlich 28,60 Euro bei Eintragung Schlüssel 95

>> Führerscheine aus Drittstaaten, die nicht durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden

Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Hier besteht immer Prüfungspflicht. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildungspflicht besteht nicht.

Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:

für die Klassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

  • Ausweis/Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ausländischer Originalführerschein
  • gegebenfalls amtliche Übersetzung des Führerscheins
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) statt Sehtest
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

für die Klassen D1, D1E, D, DE

zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV

Kosten

  • 62,50 Euro
  • ggf. zusätzlich 5,10 € Überprüfung der Meldedaten
  • ggf. zusätzlich 28,60 € Eintragung Schlüssel 95
  • ggf. zusätzlich 13,00 € Gebühr Führungszeugnis
Kontakt

Frau Hochradl

Frau Al Issa

Online-Service