Wenn Sie aus einem so genannten Drittstaat (außerhalb der EU) in den Landkreis Berchtesgadener Land gezogen sind, dürfen Sie noch maximal 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren.
Grundsätzlich werden drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:
Sollten Sie einen Führerschein aus einem EWR-Staat haben, brauchen Sie diesen nicht umschreiben lassen. Es gelten allerdings ab Wohnsitznahme die Befristungen nach deutschem Recht. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D sind in Deutschland befristet. Sollte seit Erteilung einer dieser Fahrerlaubnisklassen mehr als 5 Jahre vergangen sein, müssen Sie diese verlängern lassen.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:
bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt im einfacheren Verfahren. Es ist keine Prüfung oder nur eine Teilprüfung erforderlich.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
zusätzlich:
zusätzlich:
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Hier besteht immer Prüfungspflicht. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildungspflicht besteht nicht.
Für die Umschreibung benötigen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen:
zusätzlich:
zusätzlich: