Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

So erhalten Sie eine Pfandleihererlaubnis

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Die Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben, beim Landratsamt Berchtesgadener Land zu beantragen.

 

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und dass er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist. 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "OG" (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Versicherungsnachweis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Erlaubnis?

  • zwischen 50 und 750 Euro
Kontakt

Herr Stauch