Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Die Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben, beim Landratsamt Berchtesgadener Land zu beantragen.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und dass er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist.