Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Die Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben, beim Landratsamt Berchtesgadener Land zu beantragen.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und dass er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist.
Die Unterlagen sind bitte als gut leserliche Kopie einzureichen, da Originaldokumente grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Sollte ausnahmsweise doch ein Dokument im Original übersendet worden sein, welches von Ihnen jedoch noch weiter benötigt wird, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Landratsamt in Verbindung. Sofern die Vorlage von Dokumenten im Original erforderlich sein sollte, wird dies gesondert mitgeteilt.