Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Wer die Jagd mit Schusswaffen oder mit Greifvögeln ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen Polizeibeamten sowie Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:
Sowohl der Jagd- als auch der Falknerjagdschein werden als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre (1. April bis 31. März) oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Diese berechtigen zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet. Der Jagdschein ermöglicht zudem den Erwerb von Jagdwaffen. Für die Ausübung der Jagd ist neben dem Jagd- bzw. Falknerjagdschein noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
Für die Ausübung der Jagd in bestimmten Ländern, beispielsweise in Tschechien, muss der Jagdschein mit einer Apostille versehen sein. Diese ist bei der zuständigen Bezirksregierung, also der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Benötigt wird in der Regel eine beglaubigte Kopie des Jagdscheins, welche Sie beim Landratsamt oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen können.
Zusätzlich bei Personen, deren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland ist:
Die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen:
Der fällige Gesamtbetrag kann an der Kasse bar, aber auch per EC-Karte oder als Überweisung entrichtet werden.
Jägerprüfungszeugnis (Deutsche im Sinne des Art. 116 GG benötigen zwingend eine deutsche Jägerprüfung)
Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
bei Verlängerung das aktuelle Jagdscheinheft
bei Erst- oder Neuausstellung des Jagdscheinheftes ein aktuelles Passbild (muss nicht biometrisch sein)
Den Nachweis über die notwendige Zuverlässigkeit holt das Landratsamt ein. Sie müssen sich selbst nicht um ein Führungszeugnis kümmern.
Jägerprüfungszeugnis (Deutsche im Sinne des Art. 116 GG benötigen zwingend eine deutsche Jägerprüfung.), wenn ein Jahresjagdschein beantrag wird
entsprechender aktuell gültiger ausländischer Jagdschein, wenn ein Tagesjagdschein beantrag wird (gilt nur für Ausländer)
EU-Feuerwaffenpass oder polizeiliches Führungszeugnis (gegebenenfalls bitte bei beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen)
Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
bei Verlängerung das aktuelle Jagdscheinheft
bei Erst- oder Neuausstellung des Jagdscheinheftes ein aktuelles Passbild (muss nicht biometrisch sein)
Nachweis einer Jagdausübungsberechtigung (z. B. Jagdeinladung oder Begehungsschein) für ein Jagdrevier im Landkreis Berchtesgadener Land
Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird immer ein aktuelles Passbild benötigt.
Für die Ausübung der Jagd in bestimmten Ländern, bspw. in Tschechien, muss der Jagdschein mit einer Apostille versehen sein. Diese ist bei der zuständigen Bezirksregierung, also der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Benötigt wird in der Regel eine beglaubigte Kopie des Jagdscheins, welche Sie bei uns erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Verlängerung des Jagdscheines mit Gültigkeit ab dem 1. April kann natürlich schon vorher beantragt werden. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass die Ausstellung bzw. Verlängerung für das neue Jagdjahr aus technischen Gründen ab Anfang Februar erfolgt.
Für die Verlängerung des Jagdscheins ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich. Die Verlängerung sollte aufgrund der aktuellen Situation nach Möglichkeit auf postalischem Weg beantragt werden (Download des Verlängerungsantrags unter "Formulare" möglich). Zusätzlich ist die Abgabe am Infopoint des Landratsamtes möglich. Die Rückgabe erfolgt dabei grundsätzlich ebenfalls auf dem Postweg.
Sofern mit der Verlängerung auch ein neues Dokument (Jagdscheinheft) ausgestellt werden muss, ist eine Terminvereinbarung (Kontakt siehe oben) erforderlich.