Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Unbegleitete Minderjährige sind nach internationaler Definition unter 18‐Jährige, die ohne ihre Eltern oder Personensorgeberechtigten außerhalb ihres Herkunftslandes Schutz vor Verfolgung suchen. In Deutschland erhalten diese Personen oft den Zusatz "Flüchtlinge".
Dieser Begriff ist hier nicht nur im rechtlichen Sinne zu verstehen. Er beschreibt hier in der Regel Personen, die diesen Status oder eine andere Form des legalen Aufenthalts in Deutschland anstreben. Als "unbegleitet" gelten Minderjährige, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte ins Bundesgebiet einreisen oder wenn die Kinder nach der Einreise von ihren Eltern getrennt werden und diese Trennung über einen längeren Zeitraum andauert und die Eltern nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern.
Für die Inobhutnahme, Betreuung und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge oder Ausländer, die ohne Begleitung von Eltern oder Personensorgeberechtigten eingereist sind, ist das Jugendamt zuständig.
Auch junge volljährige Ausländer erhalten über § 41 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) Leistungen der Jugendhilfe.
Entstehende Kosten:
Die entstehenden Kosten werden vom Jugendhilfeträger (Landkreis Berchtesgadener Land) übernommen.