Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Erlaubnis für eine Motorsportveranstaltung

Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden soll, durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz).

 

Bei ausschließlicher oder zusätzlicher Benutzung von öffentlichem Verkehrsgrund bedarf es lediglich oder zusätzlich einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Eine entsprechende Erlaubnis wird im Regelfall unter Auflagen erteilt, die zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF) für Erlaubnis zur Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Versicherungsnachweis
  • Streckenplan
  • Genehmigung des Dachverbandes des Veranstalters

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ist die Erlaubnis?

  • zwischen 30 und 1.250 Euro
Kontakt

Herr Schneider

Herr Seidel