Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ermöglicht den Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden eine weitgehend freie und selbstbestimmte Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben. Sie sind dennoch Teil der staatlichen Ordnung und unterstehen der staatlichen Aufsicht durch das Landratsamt. Im eigenen Wirkungsbereich der Kommunen ist es Aufgabe der staatlichen Aufsicht, die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht). Bei den Aufgaben, die den Kommunen vom Staat übertragen sind, erstreckt sich die staatliche Aufsicht auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns (Fachaufsicht).
Im Rahmen dieser staatlichen Aufsicht können sich die Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit ihrer Gemeinde mit formlosen Rechtsbehelfen (Aufsichtsbeschwerden) an den Fachbereich 25 wenden.