Als staatlicher Lebensmittelkontrolleur darf nur eingesetzt werden, wer Meister oder Techniker in einem Lebensmittelberuf (z.B. Küchenmeister, Metzgermeister, Bäckermeister) ist und eine zweijährige theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender staatlicher Anstellungsprüfung für den „Technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“ absolviert hat.
Einige der Aufgaben:
Die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbeamten des Landkreises ist nach Gemeinden geregelt. Unter Kontakt finden Sie, wer in Ihrer Gemeinde zuständig ist.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben, dies sind die Regierung von Oberbayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz , das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Auftragnehmer von angeordneten Ersatzvornahmen, die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaft Traunstein und die zuständigen Polizeidienststellen.
Zuständigkeit: Freilassing, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Ober,- Unterschönau, Unterstein, Hinterschönau
Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb
Zuständigkeit: Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Anger, Ainring und Laufen
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Berchtesgaden, Marktschellenberg
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.