Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Berchtesgadener Land

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung  

 

Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und umzusetzen. Sie setzen sich insbesondere für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Das Angebot der Gleichstellungsstelle richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

ARBEITSSCHWERPUNKTE

  • Die Gleichstellungsbeauftragten stehen als Ansprechpartner bei gleichstellungsrelevanten Themen zur Verfügung.
  • Sie bieten Beratung, Unterstützung und Hilfe bei gleichstellungsspezifischen Problemfällen im Arbeitsleben, in der Familie, im sozialen Umfeld und in der Gesellschaft.
  • Sie geben Anregungen und Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Themen an die politischen und kommunalen Stellen weiter.
  • Sie vermitteln ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zu Behörden und Beratungsstellen.
  • Sie unterstützen die bestehenden gleichstellungs- und frauenpolitischen Aktivitäten im Landkreis.



Jede Beratung ist kostenlos, unbürokratisch und streng vertraulich.

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n?

Mit Erlass des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten soll die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst entscheidend vorangetrieben werden.