„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und umzusetzen. Sie setzen sich insbesondere für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Das Angebot der Gleichstellungsstelle richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.
Jede Beratung ist kostenlos, unbürokratisch und streng vertraulich.
Mit Erlass des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten soll die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst entscheidend vorangetrieben werden.
Stellvertretung