Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE QUALTITÄT DES TRINKWASSERS IM LANDKREIS BGL INFORMIEREN

Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land. Der Bedarf an Trinkwasser wird aus Gemeinde-eigenen Brunnen und Quellen gedeckt. Wir sind hier in der glücklichen Lage, dass fast alle Gemeinden im Landkreis ihren Bürgern reines, unaufbereitetes Quell- oder Brunnenwasser von bester Qualität zur Verfügung stellen können. Nur in Einzelfällen oder in besonderen Situationen ist eine Aufbereitung notwendig.

 

Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht und vom Gesundheitsamt überprüft. Informationen bezüglich der Qualität des Trinkwassers veröffentlicht Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. das Versorgungsunternehmen (Stadtwerke, Zweckverband) regelmäßig. Sehen Sie hierzu in ihrer Gemeindezeitung nach. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wasserwerk Ihrer Gemeinde.


Einzelanwesen, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können, versorgen sich über eigene Brunnen oder Quellen mit Trinkwasser. Auch dieses muss den Vorschriften der Trinkwasserverordnung entsprechen und regelmäßig jährlich mikrobiologisch untersucht werden. 

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt in der Trinkwasserüberwachung?

Das Gesundheitsamt prüft die Erfüllung der Pflichten, die dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen.

Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen, sowie der dazugehörigen Schutzzonen. 

Wie wird das Wasser untersucht?

Der Betreiber eine Wasserversorgungsanlage beauftragt ein „akkreditiertes“ Labor mit der Probenahme und Untersuchung. Die Befunde legt er dem Gesundheitsamt vor oder beauftragt das Labor, sie direkt zu senden.

Für den elektronischen Weg im Sebam-Format steht hierfür die E-Mail-Adresse trinkwasserbefunde@lra-bgl.de zur Verfügung. Eine Liste der geeigneten Labore finden Sie hier (PDF).

Was regelt die Trinkwasserverordnung?

Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird. Darunter ist nicht nur Wasser zum Trinken, sondern auch alles Wasser für den häuslichen Gebrauch (z.B. Duschen, Zähneputzen, Geschirreinigung) und zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln zu verstehen.

 

Für Betreiber kleiner Wasserversorgungsanlagen hat das Gesundheitsamt ein Merkblatt für Kleinanlagen (Link zum Merkblatt), das die wichtigsten Vorschriften erläutert und ihnen hilft, die Anlage korrekt zu betreiben.

 

Insbesondere muss Trinkwasser:

  • frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein;
  • den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung jederzeit entsprechen;
  • in Bezug auf Bau und Betrieb, Gewinnung, Verteilung und gegebenenfalls Aufbereitung und/oder Desinfektion den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. DIN – oder DVGW-Normen).

 

 

Kontakt

Herr Aicher

  • +49 8651 773 804

Herr Hörterer

  • +49 8651 773 802

Frau Schallinger

  • +49 8651 773 893

Bitte beachten Sie, dass die Hygienekontrolleure viel Außendiensttätigkeit haben und deshalb nicht immer persönlich telefonisch erreichbar sind. In eiligen Fällen senden Sie bitte ein E-Mail. Wir rufen dann kurzfristig zurück.