Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Niederschlagswasserbeseitigung

Bei Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Definition um Abwasser (§54 Wasserhaushaltsgesetz). Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer (Gewässerbenutzungen) eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt zu erteilen. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen und genehmigen zu lassen.

 

Auf eine wasserrechtliche Erlaubnis kann verzichtet werden, wenn bei Einleitungen in oberirdische Gewässer die Voraussetzungen des Gemeingebrauchs bzw. bei Einleitungen in das Grundwasser (Versickerung) die Voraussetzungen der erlaubnisfreien Benutzung entsprechend der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und den dazu maßgebenden technischen Regeln zum schadlosen Einleiten in das Grundwasser (TRENGW) oder in das ein oberirdisches Gewässer (TRENOG) erfüllt werden.

 
Die Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich von Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten (Bayerisch Gmain, Bad Reichenhall, Schneizlreuth) oder im Bereich von Bodenaltlasten ist erlaubnispflichtig.  

 
Fragen, die sich bei der Umsetzung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) und in oberirdische Gewässer (TRENOG) ergeben, können bei der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft geklärt werden.  

 
Des Weiteren werden Informationen, Beratungen und Hilfestellungen für Bürger, Kommunen, Ing.-Büros und Architekten bzgl. einer wasserwirtschaftlich sinnvollen Niederschlagswasserbeseitigung angeboten.

 
Hilfreich bei der Frage, ob Sie erlaubnisfrei versickern oder einleiten dürfen und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind, ist das Programm BEN – Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Erläuterungen
  • technische Nachweise
  • Pläne entsprechend der Verordnung über Pläne und
  • Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)