Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Seit dem 1. September 2011 werden die Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte und die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige (Aufenthaltserlaubnis-CH) als „elektronischer Aufenthaltstitel“ (eAT) in Kreditkarten- bzw. Scheckkartenformat erteilt bzw. ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass für jede Erteilung, Verlängerung oder Neuausstellung einer Aufenthaltserlaubnis-CH und (Dauer-)Aufenthaltskarte, die persönliche Vorsprache des Ausländers mit gültigen Pass und 1 biometrischen Passfoto erforderlich ist. Es müssen ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke und zusätzlich ab dem 10. Lebensjahr die Unterschrift erfasst werden.
Der eAT wird von der Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei bestellt. Informationsmaterial zum eAT erhalten Sie bei der Beantragung oder Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde oder gleich hier.
EU-Sachbearbeitung für den Buchstabenbereich A – K
EU-Sachbearbeitung für den Buchstabenbereich L – Z
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.