Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Bayern liegt genau im Wanderkorridor mehrerer größerer Populationen, der Zentral-Europäischen Population (ca. 1.000 Wölfe), der Karpaten Population (ca. 4.000 Wölfe) und der Alpen Population (ca. 400 – 550 Wölfe) - (© 2011-2021 CHWOLF).
Seit 2006 konnten in Bayern immer wieder Wölfe nachgewiesen werden, meist einzelne durchwandernde Tiere, die von Rudeln aus dem südwestlichen Alpenbogen, aus Nord-Ost-Deutschland oder der Grenzregion Bayersicher Wald – Böhmerwald stammen. Nach Bayern können also jederzeit Wölfe zu- oder durchwandern, wobei einzelne Individuen auf der Suche nach einem eigenen Territorium täglich im Durchschnitt 50 bis 70 km zurücklegen (© Bayerisches Landesamt für Umwelt 2021).
Den ersten gesicherten Einzelnachweis eines Wolfes (genetische Untersuchung von Losung) im Landkreis gab es am 05.01.2021. Dabei handelt es sich um ein Tier aus der Alpenpopulation. Ein weiterer gesicherter Nachweis erfolgte am 01.11.2021 nach einem Nutztierriss (genetische Untersuchung durch Rissabstrich), ebenfalls ein Tier aus der Alpenpopulation. Ob es sich bei beiden Nachweisen um dasselbe Individuum handelt, kann nicht bestätigt werden. Der letzte bestätigte Übergriff eines Wolfes auf Schafe im Landkreis erfolgte am 19.12.2021.
Die aktuellsten Meldungen finden Sie unter folgendem Link des Bayerischen Landesamtes für Umwelt:
Ein Wolf gilt als standorttreu, wenn dieser über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nachgewiesen wird oder eine Reproduktion belegt ist. Der Landkreis Berchtesgadener Land zählt bislang noch nicht zu den Regionen in Bayern, in denen standortreue Wölfe nachgewiesen wurden.
Sichtbeobachtungen, Spuren, Fotos, etc. melden Sie bitte über ein Meldeformular (PDF) dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), der Polizei oder bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner am LfU:
Täglich (auch am Wochenende) 10:00 – 16:00 Uhr
Referat Landschaftspflege, Wildtiermanagement
Telefon: +49 9281 1800 4640
E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de
Nutztierrisse, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, melden Sie bitte umgehend telefonisch an das LfU unter folgender Rufnummer:
Telefon: +49 9281 1800 4640
täglich (auch am Wochenende) 10:00 - 16:00 Uhr.
Außerhalb der angegebenen Zeiten muss die Meldung an die örtliche Polizeidienststelle erfolgen.
Im Schadensfall belassen Sie bitte unbedingt den Kadaver am Fundort, dokumentieren diesen wenn möglich mit Fotos und schützen Sie Kadaver und eventuell vorhandene Fährtenabdrücke vor Witterung (Eimer, Planen) und anderen Tieren (Hund, Fuchs). Je schneller die Meldung erfolgt und je besser die Sicherung der Örtlichkeit des Tierrisses, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer sicheren Bestimmung der Todesursache und desto besser sind die Voraussetzungen für eine Entschädigung.
Weitergehende Informationen zum Ablauf der Dokumentation bei Hinweisen auf große Beutegreifer gibt es unter Meldung von Hinweisen auf Wolf, Luchs oder Bär - LfU Bayern.
Die Schäden betroffener (Nutz-)tierhalter werden im Zuge der „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ auf freiwilliger Basis zu 100% durch den Freistaat Bayern ausgeglichen. Die in der Regelung festgelegten Ausgleichssätze werden regelmäßig durch das Landesamt für Umwelt (LfU) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) überprüft und entsprechend angepasst.
Für weitere Fragen rund um die Ausgleichsregelung ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständig.
Präventionsmaßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor einem Schadensausgleich, den ein betroffener Nutztierhalter auch nur dann erhält, wenn er zuvor entsprechend angemessene und zumutbare Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsangriffen umgesetzt hat (europarechtlicher Grundsatz). Diese Voraussetzung wird allerdings erst dann wirksam, wenn das LfU eine Gebietskulisse zum Wolfsvorkommen ausweist und dort einen so genannten Grundschutz (siehe Merkblatt zur FöRIHW) definiert. Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist dann innerhalb eines Jahres durchzuführen, um auch weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu haben.
Herdenschutzberatungen rund um das Thema Zäunung können beim Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein angefragt werden, für Beratungen zum Thema Herdenschutzhunde ist das LfU zuständig (E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de, Telefon: +49 9281 1800 4648).
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein
Schnepfenluckstraße 10
83278 Traunstein
Telefon: +49 861 7098 0
E-Mail: poststelle@aelf-ts.bayern.de
Auf Grund aktueller Wolfsereignisse im Landkreis Berchtesgadener Land sowie im Landkreis Traunstein, liegen für einige Gemeinden aktuell entsprechende Förderkulissen vor. Diese sind sowohl auf der Website des LfU, als auch im „BayernAtlas“ (Anleitung unter https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/herdenschutz/herdenschutz_wolf/index.htm?lang=de) digital verfügbar. Zuwendungen im Rahmen der FöRIHW gelten ausschließlich in den hier veröffentlichten Förderkulissen.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth