Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Die Fischereiberechtigten können zur Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, beim Fischereiaufseher im Landratsamt bestätigen lassen.
Auf Antrag der Fischereiberechtigten können volljährige und zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigt werden. Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfasst
Als Fischereiaufseher darf nur bestätigt werden, wer volljährig, zuverlässig und gesundheitlich sowie zeitlich in der Lage ist, die Aufgaben des Fischereiaufsehers ordnungsgemäß und regelmäßig wahrzunehmen. Die Bestätigung ist ferner davon abhängig, dass der Bewerber einen gültigen Fischereischein besitzt und über ausreichende Kenntnisse verfügt, welche er durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest nachgewiesen hat.
Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Fischereiaufseher tätig werden soll.
Die Fischereiaufseher erhalten von der Kreisverwaltungsbehörde ein Dienstabzeichen. Dieses ist bei der Ausübung der Fischereiaufsicht nach außen sichtbar zu tragen. Ebenso erhalten sie einen Dienstausweis, in dem die Kontrollnummer des Dienstabzeichens eingetragen wird. Der örtliche Zuständigkeitsbereich ist so bestimmt und vollständig wie möglich anzugeben, dabei kann ein Beiblatt verwendet werden, das mit dem Dienstsiegel zu versehen ist.