Die Fischereiberechtigten können zur Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, einen oder mehrere Fischereiaufseher vom Landratsamt bestellen lassen.
Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagene, volljährige und zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestellt.
Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfasst
Als Fischereiaufseher darf nur bestellt werden, wer volljährig, zuverlässig und gesundheitlich sowie zeitlich in der Lage ist, die Aufgaben des Fischereiaufsehers ordnungsgemäß und regelmäßig wahrzunehmen. Die Bestellung ist ferner davon abhängig, dass der Bewerber einen gültigen Fischereischein besitzt und über ausreichende Kenntnisse verfügt, welche er durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest nachgewiesen hat.
Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Fischereiaufseher tätig werden soll.
Die Fischereiaufseher erhalten von der Kreisverwaltungsbehörde ein Dienstabzeichen. Dieses ist bei der Ausübung der Fischereiaufsicht nach außen sichtbar zu tragen. Ebenso erhalten sie einen Dienstausweis, in dem die Kontrollnummer des Dienstabzeichens eingetragen wird. Der örtliche Zuständigkeitsbereich ist so bestimmt und vollständig wie möglich anzugeben.
Die Antragstellung ist über das Online-Verfahren möglich, siehe auf dieser Seite rechts unter dem Menü „Weiterführende Links“.
Die Erforderlichen Unterlagen sind im Online-Verfahren hochzuladen.
Diese umfassen