Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Fischereiaufseher


Die Fischereiberechtigten können zur Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, einen oder mehrere Fischereiaufseher vom Landratsamt bestellen lassen.


Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagene, volljährige und zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestellt. 


Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfasst  

  • die Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften über den Schutz und Erhaltung der Fischbestände sowie die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen, sowie
  • die Überwachung der Vorschriften über die Ausübung der Fischerei: Verhütung, Feststellung und Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.


Als Fischereiaufseher darf nur bestellt werden, wer volljährig, zuverlässig und gesundheitlich sowie zeitlich in der Lage ist, die Aufgaben des Fischereiaufsehers ordnungsgemäß und regelmäßig wahrzunehmen. Die Bestellung ist ferner davon abhängig, dass der Bewerber einen gültigen Fischereischein besitzt und über ausreichende Kenntnisse verfügt, welche er durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest nachgewiesen hat.  


Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Fischereiaufseher tätig werden soll.


Die Fischereiaufseher erhalten von der Kreisverwaltungsbehörde ein Dienstabzeichen. Dieses ist bei der Ausübung der Fischereiaufsicht nach außen sichtbar zu tragen. Ebenso erhalten sie einen Dienstausweis, in dem die Kontrollnummer des Dienstabzeichens eingetragen wird. Der örtliche Zuständigkeitsbereich ist so bestimmt und vollständig wie möglich anzugeben.


Die Antragstellung ist über das Online-Verfahren möglich, siehe auf dieser Seite rechts unter dem Menü  „Weiterführende Links“.


Die Erforderlichen Unterlagen sind im Online-Verfahren hochzuladen.

Diese umfassen

  • Nachweis zur Teilnahme am Eignungstest als Fischereiaufseher nach § 31 AVBayFig
  • Antrags- und Empfehlungsschreiben des Fischereiberechtigten/Fischereipächters mit namentlicher Nennung inklusive Zuständigkeitsbereich
  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung und bezahlten Fischereiabgabe (Fischereischein Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate)
  • Passbild