Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Jagdberater & Jagdbeirat

Die untere Jagdbehörde wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Jagdberatern und auch vom Gremium „Jagdbeirat“ unterstützt.

JAGDBERATER

Zur laufenden sachverständigen Beratung stehen der unteren Jagdbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land zwei ehrenamtliche Jagdberater zur Verfügung. Diese werden aus dem Kreis der Jagdscheininhaber nach ihren fachlichen Qualifikationen ausgewählt und nach Anhörung des Jagdbeirates für fünf Jahres bestellt.


Neben der fachlichen Beratung nimmt der Jagdberater an den Sitzungen des Jagdbeirats teil. Er soll in allen jagdfachlichen und jagdwirtschaftlichen Angelegenheiten gehört werden und unterstützt die Jagdbehörde bei der Behandlung solcher Angelegenheiten.

JAGDBEIRAT

Zur Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen ist bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet.


Der Jagdbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich je einem Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Natur- und Waldschutzes. Die Mitglieder und je ein Stellvertreter werden durch die Jagdbehörde im Einvernehmen mit den Fachverbänden für fünf Jagdjahre widerruflich bestellt. Sie sind ehrenamtlich tätig.


Der Jagdbeirat übt in der Regel eine rein beratende Tätigkeit aus. Eine Ausnahme hiervon stellt die Abschussplanung dar. Wildarten wie Reh-, Rot-, Gams- oder Muffelwild dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der vom Landratsamt Berchtesgadener Land im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt oder festgesetzt wurde. Bei seinen Entscheidungen hat der Jagdbeirat auf einen gerechten Ausgleich der Interessen aller am Jagdwesen Beteiligten hinzuwirken.