Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Jagd

Die Bedeutung der Jagd in der Gesellschaft hat sich stetig gewandelt. Auch in unserer Zivilisationslandschaft erfüllt die Jagd eine wichtige Aufgabe für die Allgemeinheit und den Naturhaushalt hinsichtlich der Hege und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes. 

 

Die untere Jagdbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land achtet darauf, dass die sich aus den jagdrechtlichen Bestimmungen ergebenden Ge- und Verbote eingehalten werden. Zu ihren Aufgaben gehört z.B. die Beratung der Jagdgenossenschaften, die Erteilung von Jagdscheinen und von grundsätzlichen Auskünften im Jagdrecht, die Entscheidung über die Abschusspläne für Reh-, Rot-, Gams- und Muffelwild. Maßgebend für die Gestaltung der Abschusspläne sind vor allem die Ergebnisse der Gutachten über den Zustand der Waldverjüngung, welche alle drei Jahre vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein für die Hegegemeinschaften und Reviere im Landkreis Berchtesgadener Land erstellt werden.


Im Landkreis Berchtesgadener Land wird die Jagd in 52 Revieren (Gemeinschaftsjagdreviere, Staatsjagdreviere und Eigenjagdrevier) ausgeübt. Diese Jagdreviere sind in vier Niederwildhegegemeinschaften eingeteilt:

Für die gemeinschaftliche Hege und Bewirtschaftung von Rot- und Gamswild sind die Reviere südlich der Autobahn in der Hochwildhegegemeinschaft Berchtesgadener Land vereinigt.


Für das Gebiet des Nationalparks Berchtesgaden nimmt die Nationalparkverwaltung die Aufgaben der unteren Jagdbehörde selbst wahr.


Während die Eigenjagdbezirke von den jeweiligen Grundeigentümern (Bund, Land, Kommunen bzw. privaten Eigentümer) verwaltet werden, sind dies bei den gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaften. In den 33 Jagdgenossenschaften im Landkreis sind alle Grundeigentümer von bejagbaren Flächen (insbesondere von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen) Mitglied. Diese Genossenschaften unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die untere Jagdbehörde.  

Kontakt

Herr Raith

Frau Raith